Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 23.10.2014, lfd.Nr. 0083)
Am 10.08.2015 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten
zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche
Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2014 durchgeführt.
Der Jahresabschluss 2014
weist folgende Summen aus:
Bilanz in Aktiva und Passiva 1.538.857,80 €
Jahresverlust lt. Bilanz 65.285,73 €
Jahresverlust lt. Gewinn-
und Verlustrechnung 65.285,73 €.
Der Jahresverlust 2014 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich
verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen
Bundesbank).
Der Markt Schneeberg erwartet für das Jahr 2014 eine
Steuerrückerstattung in Höhe von 6.127,28 €, da durch die Baumaßnahme „Erweiterung
Sommerberg“ ein Vorsteuerüberhang ermittelt wurde. Zudem stand noch aus dem
Sachbuch des Vorjahres Vorsteuer in Höhe von 3.328,70 € aus. Unabhängig
von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus Rechnungen immer erst im
Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.
Im Sachbuch 2014 waren wieder solche Beträge in einer Gesamthöhe von
3.149,71 € enthalten. Diese werden in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige
Vorsteuer ausgewiesen.
Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine
Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen
steuerlichen Verlustvorträge kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde,
fiel keine Körperschaftssteuer an.
Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich
von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus
Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse
steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen
angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht
kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung
von Körperschaftssteuer zu rechnen.
Die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2012 von 2,00 €/m³ auf 2,60 €/m³ war
aufgrund der zurückliegenden Baumaßnahmen dringend geboten, reichte jedoch für
einen kostendeckenden Betrieb nicht aus. Eine weitere Erhöhung der Gebühren zum
01.10.2014 auf 3,10 € wurde deshalb bereits umgesetzt. Das Ergebnis hat sich
2014 gegenüber dem Vorjahr aufgrund eines erhöhten Personal- und
Materialaufwands weiter verschlechtert, obwohl Mehreinnahmen, allerdings erst
im letzten Quartal, zu verzeichnen waren. Zudem ist die jährliche
Wasserverkaufsmenge weiter gesunken und betrug 2014 nur noch 66.200 m³.
Die Wasserverluste sind mit 16,8 % nach 19,7 % leicht besser als im
Vorjahr. Sie werden jedoch in beiden Jahren als zu hoch beurteilt.
Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem
KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr
ziehen.
Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin
banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der
Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu
vollziehen.
Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der
Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.
Beschluss:
a)
Der
Jahresabschluss 2014 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden
Summen:
Bilanz in Aktiva und Passiva 1.538.857,80 €
Jahresverlust lt. Bilanz 65.285,73 €
Jahresverlust lt. Gewinn- und
Verlustrechnung 65.285,73 €
wird hiermit festgestellt.
b)
Der
Jahresverlust 2014 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c)
Verbindlichkeiten
bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen
(in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124
der Deutschen Bundesbank).