Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 17.09.2014, lfd.Nr. 0061)

In Verbindung mit den Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte / Röder-Kommunalberatung, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.

 

Mit dem Jahre 2015 begann für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen Ist-Abrechnungswerte aus der Jahresrechnung 2014 sowie die aktuellen Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des diesjährigen Haushaltsplanes gegenübergestellt.

 

Legt man diese Werte nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf in Höhe von 3,40 € pro cbm Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige Gebühr: 3,10 €/cbm) und von 3,49 € pro cbm Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige Gebühr: 3,20 €/cbm).

 

Vom Grundsatz her bleiben die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2017) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.

 

Die Kalkulationen weisen einen deutlichen Gebührenmehrbedarf bei beiden Einrichtungen aus. Dies ist zu einem maßgeblichen Anteil auf die gegenüber dem Vorjahr erneut gesunkenen Wasserverbrauchsmengen und Einleitungsmengen zurückzuführen, welche mit 66.145 cbm (Wasser) und 61.261 cbm (Kanal) neue Tiefststände erreicht haben. Somit hat sich die Jahresverbrauchs- bzw. Jahreseinleitungsmenge im Laufe der letzten 10 Jahre um etwa 10.000 cbm pro Jahr verringert. Weiter ausschlaggebend für den Gebührenmehrbedarf sind die höher veranschlagten Planwerte bei den Unterhaltungskosten, insbesondere aufgrund der in letzter Zeit hohen Anzahl von Wasserrohrbrüchen.

 

Trotz des errechneten momentanen Gebührenmehrbedarfs sollte zum jetzigen Zeitpunkt von einer Neukalkulation und Neufestsetzung der Gebühren abgesehen werden und zunächst die weitere Verbrauchs- und Kostenentwicklung abgewartet werden. Nur bei weiter zurück gehenden Verbrauchsmengen und erneut spürbar steigenden Kosten sollte im nächsten Jahr eine vorzeitige Gebührenneukalkulation ins Auge gefasst werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine Änderung der Verbrauchsgebührensätze ist in diesem Jahr nicht zu veranlassen.


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Pfeiffer spricht von einem Trend, bei dem sich leider schon wieder eine Erhöhung von 40 bis 50 Cent für Wasser- und Abwassergebühren abzeichnet. Vielleicht sollte sich die Gemeinde eine Grenze von 50 Cent setzen, um nicht wieder in den Bereich von 100.000 € Verlustübertrag zu kommen. Er schlägt vor, die Beschlussempfehlung zu ergänzen, wenn die Grenze von 50 Cent erreicht ist, dann sollen die Gebühren schon früher erhöht werden.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass die 107.000 € Verlustübertrag für drei Jahre (= 35.600 € pro Jahr) in der Kalkulation 52 Cent pro m³ ausmachen.

GR Wöber sagt, bei der Kalkulation sind nur die normalen Wasserrohrbrüche enthalten. Er erkundigt sich, ob in der Kalkulation auch z.B. die Maßnahme im Mühlfräulein berücksichtigt ist.

1. Bgm. Kuhn gibt bekannt, dass die Abschreibungen für geplante Maßnahme in der Vermögensbuchführung noch nicht erfasst sind.