Sachverhalt:
Herr Timo Speth, In
der Steige 18, 63936 Schneeberg, beabsichtigt die Garagenaufstockung eines
Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 6312/28 der Gemarkung Schneeberg.
Das Grundstück liegt
im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Östlich der
Zittenfeldener Straße“. Es wird ein Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2
BauGB für folgende Abweichungen vom Bebauungsplan gestellt:
- Dachgaupen (siehe Plan)
- Überschreitung der Baugrenze von 1,76 Meter im Garagenbereich mit
einer Fläche von insgesamt 6,6 m²
Aus der Begründung
geht hervor, dass durch die Aufstockung der Garage und des Garagenvorplatzes
zusätzlich Wohnraum geschaffen wird. Aus gestalterischen Gründen wurde das
Gebäude in der Flucht der Ostfassade verlängert, um eine einheitliche Straßenansicht
zu schaffen. Dabei wird die Baugrenze um 6,6 m² überschritten.
Die Baupläne sind
von den Angrenzern unterzeichnet. Die Anforderungen aus der Satzung über die
Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit der Errichtung von zwei
neuen Stellplätzen erfüllt.
Der Bauantrag ist
zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
GR Speth hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO
nicht teilgenommen.