Sachverhalt:
Die Straße „Bergstraße“ Fl.Nr. 2900/6 ist bereits als öffentliche Straße gewidmet. Durch die Erweiterung des Baugebietes Sommerberg wurde die Straße „Bergstraße“ von 117 m auf 281 m verlängert.
Die Widmung der Ortsstraße „Bergstraße“ wird gemäß Art. 6 BayStrWG wie folgt geändert:
1. Bezeichnung des Straßenzuges: „Bergstraße“
2. Fl.-Nrn: Fl.Nr. 2900/6 und 2930/16 Gemarkung Schneeberg
3. Anfangspunkt: Fl.Nr. 2943 Gemarkung Schneeberg
4. Endpunkt: Einmündung Ortsstraße Urbanusweg
7. Baulastträger Markt Schneeberg
8. Länge in km 0,281
Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gegeben.
Im Bestandsverzeichnis für die Ortsstraße „Stichstraße Bergstraße“ ist ein Formfehler festgestellt worden. Die Widmung der Ortsstraße „Stichstraße Bergstraße“ wird gemäß Art. 6 BayStrWG wie folgt geändert:
1. Bezeichnung des Straßenzuges: „Stichstraße Bergstraße“
2. Fl.-Nr: Fl.Nr. 2900/3 Gemarkung Schneeberg
3. Anfangspunkt: Fl.Nr. 2817 (Südseite) Gemarkung Schneeberg
4. Endpunkt: Einmündung Ortsstraße Bergstraße
7. Baulastträger Markt Schneeberg
8. Länge in km 0,041
Die Widmungsverfügung wird öffentlich bekannt gegeben.
Beschluss:
Der Markt Schneeberg beschließt, die Widmung der
Ortsstraße „Bergstraße“ wie folgt:
1. Bezeichnung des
Straßenzuges: „Bergstraße“
2. Fl.-Nrn: Fl.Nr. 2900/6 und 2930/16 Gemarkung
Schneeberg
3. Anfangspunkt: Fl.Nr. 2943 Gemarkung Schneeberg
4. Endpunkt: Einmündung Ortsstraße Urbanusweg
7. Baulastträger Markt
Schneeberg
8. Länge in km 0,281
Die Widmungsverfügung
wird öffentlich bekannt gegeben.
Des Weiteren
beschließt der Markt Schneeberg die Widmung der Ortsstraße „Stichstraße
Bergstraße“ wie folgt:
1. Bezeichnung des
Straßenzuges: „Stichstraße
Bergstraße“
2. Fl.-Nr: Fl.Nr.
2900/3 Gemarkung Schneeberg
3. Anfangspunkt: Fl.Nr.
2817 (Südseite) Gemarkung Schneeberg
4. Endpunkt: Einmündung
Ortsstraße Bergstraße
7. Baulastträger Markt
Schneeberg
8. Länge in km 0,041
Die Widmungsverfügung
wird öffentlich bekannt gegeben.