Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 04.02.2015, lfd.Nr. 0159.8)

Der Bebauungsplan „Mühlfräulein II“ wurde im Jahr 1968 aufgestellt und ist im Jahr 1969 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan entspricht in einigen Punkten nicht mehr den derzeitigen Bauvorstellungen und den aktuellen Bedürfnissen. Gerade bezüglich Dachneigung und Dachgaubenausbau wurden zahlreiche Befreiungen erteilt. Die Gemeinde beabsichtigt eine Änderung des Bebauungsplanes „Mühlfräulein II“, in welchem die Festsetzungen bezüglich Dachneigung, Dachgauben und Kniestock neu überarbeitet und festgesetzt werden. 

 

1. Bgm. Kuhn führt aus, dass es sich hierbei um eine Absichtserklärung handelt, den Bebauungsplan „Mühlfräulein II“ zu ändern. Die weiteren Details sollen in einem Gespräch mit dem Landratsamt Miltenberg, Abteilung Bauwesen, geklärt werden. Er erklärt, dass das Landratsamt Miltenberg, Herr Pache, den Bauantrag der Familie Welzenbach nicht genehmigt, da mit dem beantragten Kniestockhöhe, im vorderen Bereich 50 cm und im hinteren Bereich 1,20 Meter, die Grundzüge der Planung betroffen sind und somit nicht genehmigt werden kann. Die Änderung des Bebauungsplanes eröffnet allen anderen Grundstückseigentümern die Möglichkeit, z.B. ihr Dach auszubauen.


Beschluss:

Eine Änderung des Bebauungsplanes „Mühlfräulein II“ ist beabsichtigt. Entsprechend den derzeitigen Erfordernissen sollen die Festsetzungen u.a. bezüglich Dachneigung, Dachgauben und Kniestock neu geregelt werden.


Diskussionsverlauf:

Die Mitglieder des Marktgemeinderates begrüßen die Änderung, um langfristig mehr Möglichkeiten für die Grundstücksbesitzer zu bieten. Es wird angeregt, die Wandhöhe der Gebäude im Blick zu behalten.