Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Eheleute Raphaela und Martin Henn, In der Winterhelle 23, 63936 Schneeberg, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Bergstraße 16, Fl. Nr. 2930/4, den Neubau eines Einfamilienhauses. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“.

Es wird Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben.

Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht Einverständnis.

Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt erfolgen.

Mit dem Bau kann erst nach Fertigstellung der Erschließungsanlage bzw. mit der Freigabe durch die Marktgemeinde begonnen werden. Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.

Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme des Gehweges durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.

 

1. Bgm. Kuhn hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.