Sitzung: 25.06.2014 Gemeinderat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 11. April 2014 hat das
Bayerische Staatsministerium des Innern das Volksbegehren mit der
Kurzbezeichnung „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“ nach Art.
65 des Landeswahlgesetzes bekanntgemacht und als Eintragungsfrist den Zeitraum
vom 03. Juli 2014 bis einschließlich 16. Juli 2014 festgesetzt.
Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk im Rathaus Schneeberg, Amorbacher
Str. 1, Hauptverwaltung.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag, den 10.07.2014 von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag, den 12.07.2014 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zu den Aufsichtsführenden während der Eintragungszeiten
werden die gemeindlichen Bediensteten Barbara Ballweg, Christa Scharnagl und
Gabriele Schmitt bestimmt.
Beschluss: