Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 11. April 2014 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern“ nach Art. 65 des Landeswahlgesetzes bekanntgemacht und als Eintragungsfrist den Zeitraum vom 03. Juli 2014 bis einschließlich 16. Juli 2014 festgesetzt.

Die Gemeinde bildet einen Eintragungsbezirk im Rathaus Schneeberg, Amorbacher Str. 1, Hauptverwaltung.
Öffnungszeiten:

            Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

            Montag bis Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

            Donnerstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

            Donnerstag, den 10.07.2014 von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr

            Samstag, den 12.07.2014 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Zu den Aufsichtsführenden während der Eintragungszeiten werden die gemeindlichen Bediensteten Barbara Ballweg, Christa Scharnagl und Gabriele Schmitt bestimmt.


Beschluss: