Sachverhalt:
Burkhard Speth möchte auf seinem Grundstück, an der nordöstlichen
Baugrenze, im Anschluss an den bestehenden Wirtschaftsweg, einen Carport
errichten.
Erläuterung der Verwaltung:
Ein Carport ist laut Festsetzung des Bebauungsplanes nur innerhalb der Baugrenzen zu errichten. Somit müsste das Baufenster in diesem Bereich geöffnet werden.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die Baugrenzen für das Baugrundstück
Nr. 1 im nordöstlichen Bereich zu öffnen, um die Errichtung des Carport zu
ermöglichen.