Sachverhalt:
In der
Stellungnahme vom 14.08.2013 teilt Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
mit, dass sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen ihres Unternehmens
befinden. Sie weisen darauf hin, dass die Anlagen bei der Bauausführung zu
schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen
nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung der
Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigt Kabel Deutschland
mindestens drei Monate vor Baubeginn einen Auftrag, um eine Planung und
Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu
können.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
wird sich bei Bedarf mit dem Unternehmen in Verbindung setzen.