Sachverhalt:
Mit dem Schreiben vom 16.08.2013 nimmt das
Bay. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf, zum Bebauungsplan Stellung.
Es bestehen keine Einwendungen gegen die
Planung. Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende
Bodendenkmäler der Meldepflicht gemäß Art 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen.
Weiterhin wird festgestellt, dass Bau- und kunstdenkmalpflegerische Belange
durch die Planung nicht berührt sind.
Erläuterung der Verwaltung:
Ein entsprechender Hinweis ist bereits im
Bebauungsplan enthalten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.