Sachverhalt:
Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 14.08.2013 deckt sich im Wesentlichen mit der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
stellt fest, dass die Marktgemeinde Schneeberg nur noch Eigentümerin von einem
Bauplatz ist.
Die vorhandenen Baulücken in Schneeberg, besonders im Baugebiet
Roscheklinge, haben sich in den letzten beiden Jahren sehr stark vermindert.
Für junge bauwillige Familien ist es äußerst schwierig, in Schneeberg einen
geeigneten Bauplatz zu finden. Einige Bemühungen junger bauwilliger Familien
blieben in den letzten Jahren erfolglos.
Im Umlegungsverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben, den Eigentümer von
Grundstücken Bauplätze zuzuteilen, falls sie dies wünschen. Diese Baulücken
werden oft für die kommende Generation vorgehalten und unterliegen keinem
Bebauungszwang. Sinnvoll wäre es, wenn die Regierung der Gemeinde eine
Möglichkeit der Besteuerung für solche Bauplätze einräumen würde.
Die Ergebnisse der Umfrage bei den Eigentümern der Baulücken im Jahre
2012 mit der Aktualisierung bis heute ist in einer Übersicht beigelegt. Von den
36 Bauplätzen in Schneeberg stehen 6 Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung. Von
diesen sechs Bauplätzen haben drei Bauplätze eine Größe von über 1000 qm,
bedingt durch die steile Lage, und sind nicht ohne größere Aufwendungen zu
bebauen. Diese Übersicht zeigt, dass der Bedarf neue Bauplätze in Schneeberg zu
schaffen, notwendig ist.
Im Rahmen der Umlegung des Baugebietes Sommerberg werden der Gemeinde
voraussichtlich ca. die Hälfte der 15
Bauplätze zugeteilt. Diese werden bei Verkauf durch die Gemeinde mit einer Pflicht
zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren versehen.