Sachverhalt:
Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde nimmt in
ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange nach Prüfung im Hinblick auf
die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB und Berücksichtigungspflicht von
Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung wie folgt Stellung:
Unter dem Leitprinzip der Nachhaltigkeit sollen der Flächen- und
Ressourcenverbrauch reduziert werden und zu diesem Zweck vorhandene Potentiale
(z.B. Baulandreserven, Brachflächen) in den Siedlungsgebieten genutzt und
flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden. In diesem
Zusammenhang verweist die Regierung von Unterfranken auf das IMS vom 15.10.03,
betreffend die Beschlüsse des Bayer. Landtags zur Verringerung des
Flächenverbrauchs im Zusammenhang mit der Gesamtfortschreibung des LEP. Die Einwohnerentwicklung
in der Gemeinde ist seit Jahren rückläufig; zudem sind in den bestehenden
Wohngebieten Baulücken vorhanden. Des Weiteren ist nicht dargelegt, wie
verhindert werden soll, dass wiederum neue Baulücken entstehen. Um darzulegen
ob den o.a. Festlegungen Rechnung getragen wird, ist das Erfordernis der
Planung in den vorliegenden Größenordnung entsprechend dem vorgenannten IMS
über Angaben in den vorliegenden Begründungen hinaus detailliert und
nachvollziehbar (insbesondere mit Angaben zur Bedarfsberechnung und
Reserveflächen) zu begründen. Soweit das Erfordernis der Planung nicht
nachgewiesen wird, bestehen aufgrund der vorgenannten raumordnerischen Vorgaben
Bedenken gegen die Planung.
1. Bgm. Kuhn sagt, dass er aus diesem Grund die Aufstellung
über die noch zur Verfügung stehenden Bauplätze in Schneeberg aktualisiert hat.
Eine Ablichtung liegt den Mitgliedern des Marktgemeinderates vor.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
stellt fest, dass die Marktgemeinde Schneeberg nur noch Eigentümerin von einem
Bauplatz ist.
Die vorhandenen Baulücken in Schneeberg, besonders im Baugebiet
Roscheklinge, haben sich in den letzten beiden Jahren sehr stark vermindert.
Für junge bauwillige Familien ist es äußerst schwierig, in Schneeberg einen
geeigneten Bauplatz zu finden. Einige Bemühungen junger bauwilliger Familien
blieben in den letzten Jahren erfolglos.
Im Umlegungsverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben, den Eigentümer von
Grundstücken Bauplätze zuzuteilen, falls sie dies wünschen. Diese Baulücken
werden oft für die kommende Generation vorgehalten und unterliegen keinem
Bebauungszwang. Sinnvoll wäre es, wenn die Regierung der Gemeinde eine
Möglichkeit der Besteuerung für solche Bauplätze einräumen würde.
Die Ergebnisse der Umfrage bei den Eigentümern der Baulücken im Jahre
2012 mit der Aktualisierung bis heute ist in einer Übersicht beigelegt. Von den
36 Bauplätzen in Schneeberg stehen 6 Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung. Von
diesen sechs Bauplätzen haben drei Bauplätze eine Größe von über 1000 qm,
bedingt durch die steile Lage, und sind nicht ohne größere Aufwendungen zu
bebauen. Diese Übersicht zeigt, dass der Bedarf neue Bauplätze in Schneeberg zu
schaffen, notwendig ist.
Im Rahmen der Umlegung des Baugebietes Sommerberg wird der Gemeinde
voraussichtlich ca. die Hälfte der 15 Bauplätze zugeteilt. Diese werden bei
Verkauf durch die Gemeinde mit einer Pflicht zur Bebauung innerhalb einer
bestimmten Anzahl von Jahren versehen.