Sachverhalt:
In der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg wird mit
Schreiben vom 13.08.2013 zu der Wasserversorgung, dem Trinkwasserschutzgebiet,
der Abwasserbeseitigung, dem Niederschlagswasser und dem Wild abfließenden
Wasser Stellung genommen.
1. Wasserversorgung
Die Versorgung des Planungsgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser
ist durch Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz sicherzustellen.
Inwieweit die vorhandenen Anlagen ausreichend bemessen sind, ist zu prüfen und
gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen.
Erläuterung der Verwaltung:
Die Höhe des vorhandenen Hochbehälters lässt eine ausreichende
Versorgung mit Trink,- Brauch- und Löschwasser zu. Die Wasserleitung in der
Bergstraße wird auf eine ausreichende Dimensionierung überprüft.
2.
Trinkwasserschutzgebiete
Schutzgebiete für öffentliche Trinkwassergewinnungsanlagen werden durch
die Planung nicht berührt.
3.
Abwasserbeseitigung
Für die Kanalisation des Marktes Schneeberg besteht ein durch das Ingenieurbüro
Bernd Eilbacher ergänzter Entwurf vom April 2010, der vom WWA mit Datum vom
21.06.2010 begutachtet und vom LRA am 20.07.2010 genehmigt wurde. Das
Planungsgebiet ist zu ca. 50 % als bestehendes Gebiet und ca. 50 % als mögliche
Erweiterungsfläche enthalten. Die Mischwasserbehandlung erfolgt im bestehenden
RÜB 2. Insoweit kann die Abwasserbeseitigung unter der Voraussetzung von
ausreichend dimensionierten Kanälen gemäß den a.a.R.d.T. gewährleistet werden.
Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Kanäle ist dahingehend noch zu prüfen.
Soweit erforderlich, sind vor einer Bebauung des Gebietes entsprechende
Ergänzungen des Kanalnetzes vorzunehmen.
Erläuterung der Verwaltung:
Die Leistungsfähigkeit der Kanäle wird überprüft und ggf. entsprechend
angepasst.
4.
Niederschlagswasser
Das anfallende Niederschlagswasser soll auf dem jeweiligen Grundstück
Versickerungsanlagen zugeführt und das Überwasser in die kommunale
Mischwasserkanalisation abgeleitet werden. Bei einer Versickerung von
gesammeltem Niederschlagswasser über Anlagen sind die Vorgaben der
Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NwFreiV) und die hierzu erlassenen
technischen Regeln zu beachten. Soweit die NwFreiV nicht greift, ist eine
eigene wasserrechtliche Erlaubnis bei der Kreisverwaltungsbehörde zu
beantragen.
Erläuterung der Verwaltung:
Der Hinweis wird unter planungsrechtliche Festsetzungen
"Niederschlagswasser" in den Bebauungsplan aufgenommen.
5. Wild
abfließendes Wasser
Das Baugebiet selbst und insbesondere die nach Norden angrenzenden
Flächen befinden sich in steilem Gelände. Bei Starkniederschlägen muss von der
Bergseite her mit einem verstärkten Niederschlagsabfluss gerechnet werden. Es
wird darauf hingewiesen, dass für die schadlose Ableitung dieses
Oberflächenwassers geeignete Vorkehrungen zu treffen sind.
Erläuterung der Verwaltung:
Bei dem bereits bebauten Gelände mit gleich steilem Gelände am
Sommerberg in östlicher Richtung sind bei Starkniederschlägen keine Probleme
aufgetreten.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
beschließt, die Wasserleitung in der Bergstraße auf ausreichende
Dimensionierung zu überprüfen, ebenso wie die Leistungsfähigkeit der Kanäle.
Der Hinweis zum Niederschlagswasser wird in die planungsrechtlichen
Festsetzungen übernommen.
Diskussionsverlauf:
GR Lausberger erkundigt sich, ob die Leistungsfähigkeit der
Kanäle schon überprüft wurde, was von 1. Bgm. Kuhn verneint wird.