Sachverhalt:
In der Stellungnahme des Landratsamtes wird mit Schreiben vom 23.08.2013
zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Natur- und Landschaftsschutz,
Immissionsschutz und zu den Geundheitsamtlichen Belangen Stellung genommen. Die
Stellungnahme bezüglich des Brandschutzes wird noch nachgereicht.
A) Bauplanungs-
und Bauordnungsrecht
Mit dem Vorhaben besteht aus bauleitplanerischer und
bauordnungsrechtlicher Sicht Einverständnis. Bei der Überarbeitung des
Planentwurfes ist darauf zu achten, dass die Systematik der Festsetzungen
eingehalten und die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Festsetzungen mit
aufgeführt werden.
Erläuterung der Verwaltung:
Die Systematik der Festsetzungen wird soweit möglich überarbeitet und
die fehlenden Rechtsgrundlagen aufgenommen.
B) Natur- und
Landschaftsschutz
Mit der Bebauungsplanerweiterung besteht aus naturschutzrechtlicher
Sicht unter Beachtung folgender Anmerkungen Einverständnis.
Der Erweiterungsbereich ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan
der Gemeinde Schneeberg als Wohnbaugebiet dargestellt und liegt außerhalb des
Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Odenwald. Im randlichen Oberhangbereich
des Baugebietes wird in geringem Umfang ein kartiertes Biotop tangiert. Die
Eingriffe wurden bilanziert und dem Ausgleichsbedarf zugerechnet.
Im Rahmen der Vorarbeiten zur Planung wurde eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Im Ergebnis ist das Vorhaben
dann vertretbar, wenn die in den Texten zum Plan (Festsetzungen sowie
Begründung) enthaltenen Vermeidungs-, Minimierungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen
in der dort beschriebenen Form zur Ausführung kommen.
Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung wurde durchgeführt. Im
Ergebnis soll der Ausgleich im Wald erfolgen und wurden dem Bebauungsplan
zugeordnet. Die entsprechenden Ausführungen des Amtes für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Karlstadt vom 16.07.2013 liegen den Unterlagen bei.
Dort wird von einem Ausgleichsbedarf von 0,62 ha ausgegangen. Die anschließende
Feinplanung hat ergeben, dass dieser Wert auf 0,65 ha zu korrigieren ist. Die
dann noch überschüssige Ausgleichsfläche, die in das Ökokonto der Gemeinde
Schneeberg eingestellt werden soll, ist entsprechend nach unten anzupassen.
Abschließend weist das Landratsamt Miltenberg darauf hin, dass sich in der
Begründung ein Schreibfehler eingeschlichen hat, der berichtigt werden soll.
Erläuterung der Verwaltung:
Die Begründung wird redaktionell geändert.
C)
Immissionsschutz
Der Geltungsbereich des Bauleitplanes liegt im Einwirkungsbereich von
Straßenverkehrsgeräuschen ausgehend von der B 47. Bezogen auf die jeweils vom
Lärm am meisten betroffenen Einwirkungsorte ist zur Beurteilung der dem
Straßenverkehrslärm zuzurechnenden Verkehrsgeräusche eine
Schallimmissionsberechnung durchzuführen. Als Beurteilungsgrundlage dient die
„RLS- 90, Richtlinien für den Schutz von Straßen“. Angaben über die für das
Prognosejahr zu erwartende jeweilige Straßenverkehrsbelastung und DTV-Werte
sind über das Straßenbauamt Aschaffenburg zu erhalten. Im Falle von
Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte wären Maßnahmen zum
Schallschutz auszuarbeiten. Bei der Erstellung der Schallimmissionsberechnung
sind die Höhenunterschiede zwischen Straße und Immissionsorten, sowie bereits
vorhandene Wohnbebauung zu berücksichtigen.
Der Bebauungsplan liegt ebenso im Einwirkungsbereich von
Verkehrsgeräuschen ausgehend von der Bahnlinie Miltenberg – Buchen. Bezogen auf
die jeweils vom Lärm am meisten betroffenen Einwirkungsorte ist zur Beurteilung
der von dem Verkehrsträger Schiene ausgehenden Verkehrsgeräusche eine
Schallimmissionsberechnung durchzuführen. Als Beurteilungsgrundlage für
Schienenlärm dient die „Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der
Schallimmissionen von Schienenwegen“. Angaben zur Streckenbelastung (Zugzahlen)
sind über Regionalnetz Spessart – Untermain, Ludwigstraße 2, 637139
Aschaffenburg, zu erhalten.
Es bedarf der Prüfung und Mitteilung, inwieweit im örtlichen Bereich
Gewerbebetriebe ansässig sind, bei denen mit flächenübergreifenden Störungen,
etwa durch Lärm, auf das geplante Baugebiet zu rechnen ist.
Erläuterung der Verwaltung:
Jeweils eine Schallimmissionsberechnung zur Beurteilung des
Straßenverkehrslärms sowie des Verkehrsträgers Schiene werden beauftragt und
evtl. erforderliche Schutzmaßnahmen in den B-Planentwurf eingearbeitet.
Einwirkende Gewerbebetriebe sind im Umkreis des Geltungsbereiches nicht
vorhanden.
D) Brandschutz
Die Stellungnahme wird nachgereicht.
E)
Gesundheitsamtliche Belange
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die gültigen
Rechtsvorschriften sind zu beachten. Die baulich genutzten Grundstücke müssen
über eine ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung verfügen. Die Versorgung mit
einwandfreiem Trinkwasser in ausreichender Menge und mit ausreichendem Druck
ist sicherzustellen. Der Anschluss aller Anwesen an eine ordnungsgemäße
Abwasserbeseitigungsanlage ist zu gewährleisten.
Erläuterung der Verwaltung:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden angewandt und die
Grundstücke ordnungsgemäß an die Trinkwasserversorgung und Abwasserableitung
angeschlossen.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
beschließt, die Systematik der Festsetzungen soweit möglich zu überarbeiten und
die Begründung redaktionell zu ändern. Weiterhin werden die beiden Gutachten zu
den Einwirkungen der Verkehrsgeräusche Straße und Schiene beauftragt und deren
Ergebnisse in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Diskussionsverlauf:
GR Lausberger erkundigt sich nach den Kosten für ein solches
Gutachten. Woraufhin Bürgermeister Kuhn von 3.200 Euro netto, berichtet.