Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 17.10.2012, lfd.Nr. 0745)
Im Herbst
vergangenen Jahres hat der Marktgemeinderat der Erstellung eines Konzeptes zur
Integrierten Ländlichen Entwicklung zugestimmt. Neben dem Markt Schneeberg
streben sechs weitere Kommunen (Amorbach, Miltenberg, Kirchzell, Weilbach,
Rüdenau und Laudenbach) die Vertiefung einer gemeindeübergreifenden
Zusammenarbeit an. Die Aufgaben, Ziele, Grundsätze, Organisation und
Finanzierung dieser Arbeitsgemeinschaft sind in dem nachstehenden
Öffentlich-rechtlichen Vertragsentwurf geregelt, über dessen Beitritt der
Marktgemeinderat Schneeberg heute beschließen muss.
Öffentlich-rechtlicher
Vertrag
über die Bildung einer
einfachen kommunalen Arbeitsgemeinschaft
gemäß Art. 4 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)
zwischen
1.
Stadt Amorbach, Kellereigasse 1,
63936 Amorbach,
vertreten durch den 1. Bürgermeister Peter
Schmitt,
2.
Stadt Miltenberg, Engelsplatz 69,
63897 Miltenberg,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Joachim Bieber,
3.
Marktgemeinde
Kirchzell, Hauptstraße 19, 63931 Kirchzell,
vertreten durch den 1. Bürgermeister Stefan
Schwab,
4.
Marktgemeinde
Schneeberg, Amorbacher Straße 1, 63936 Schneeberg,
vertreten durch den 1. Bürgermeister Erich
Kuhn,
5.
Marktgemeinde
Weilbach, Hauptstraße 59, 63937 Weilbach,
vertreten durch den 1. Bürgermeister
Bernhard Kern,
6.
Gemeinde Laudenbach, Friedenstraße 2,
63924 Kleinheubach,
vertreten durch den 1. Bürgermeister Bernd
Klein,
7.
Gemeinde Rüdenau, Friedenstraße 2,
63924 Kleinheubach,
vertreten durch den 1. Bürgermeister Udo
Käsmann
wird folgendes vereinbart:
PRÄAMBEL
Die
Rahmenbedingungen für ländlich strukturierte Kommunen haben sich in den
vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. In Zeiten weiter fortschreitender
Globalisierung und Internationalisierung aller Lebensbereiche ist zu
hinterfragen, ob und wie sich veränderte internationale Rahmenbedingungen auf
die regionale Identität im Flächenland Bayern und im Besonderen im Bereich der
interkommunalen „Odenwaldallianz“ auswirken. Die Entwicklung von Gemeinden und Regionen
untersteht ständigen Veränderungen und Neuerungen in den sozialen, ökonomischen
und technologischen Bereichen. Sie bleiben nicht ohne Auswirkung auf das
Dorfbild und das Dorfleben. Der zukünftige Flächenbedarf für Wohnbebauung und
Gewerbe, die Entwicklung der Altortbereiche, eine ausreichende Nahversorgung
und gute Infrastruktur sowie ein möglicher Einsatz von erneuerbaren Energien
sind beispielhafte Themen einer zukunftsorientierten Gemeindeentwicklung.
Neben dem demographischen Wandel mit zunehmender
Überalterung der Bevölkerung und innerörtlichen Leerständen sind die Verschlechterung
der Infrastruktur durch schließende Geschäfte und damit einhergehendem
Funktionsverlust der Ortskerne, die Sicherung der ärztlichen Versorgung sowie
die bessere gemeinsame Vermarktung und die Energiewende die derzeit
bestimmenden Themen in den beteiligten Gemeinden. Die Ziele, welche in der
„Odenwaldallianz“ verfolgt werden, sind u.a. Einsparmöglichkeiten zu
erschließen und Projekte, die man alleine nicht realisieren kann,
gemeindeübergreifend zu planen und auszuführen. Im Interesse der Verbesserung
der interkommunalen Zusammenarbeit und der Steigerung der Solidarität unter den
Odenwaldgemeinden sowie der optimalen Ausnutzung von Synergieeffekten soll
ebenfalls im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) das
Handlungsfeld „öffentliche Daseinsvorsorge“ (DV) bearbeitet werden.
Die beteiligten Gemeinden bilden mit dieser
(einfachen) Arbeitsgemeinschaft im Sinne des
Art. 4 KommZG die Grundlage für die weitere Zusammenarbeit in ausgewählten
Themengebieten. Beginnen wird diese Zusammenarbeit mit der Unterzeichnung der
Arbeitsgemeinschaft am Donnerstag, den 26.09.2013. Danach wird man sich im
Rahmen der Bürgermeisterrunde und den zuständigen Kommunalgremien über weitere
Punkte der Zusammenarbeit verständigen. Um die kontinuierliche Fortsetzung der
bereits eingeleiteten und noch zu verabredenden Maßnahmen auf Dauer sicher zu
stellen, wird eine (einfache) Arbeitsgemeinschaft zu den nachfolgenden
Bedingungen gebildet.
§ 1
Name, Zweck und Sitz
1.
Die Kommunen Amorbach, Miltenberg, Kirchzell, Schneeberg,
Weilbach, Laudenbach und Rüdenau bilden die einfache Arbeitsgemeinschaft nach
Art. 4 KommZG. Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen „Odenwaldallianz“.
2.
Zweck der Arbeitsgemeinschaft ist es, die
Wettbewerbsfähigkeit, die Standortbedingungen, die Attraktivität und die
Gleichwertigkeit der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Region zu sichern
und zu steigern.
3.
Der Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist die Stadt
Amorbach. Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
§ 2
Aufgaben, Ziele und
Grundsätze der Zusammenarbeit
1.
Die Beteiligten der Arbeitsgemeinschaft werden
unter Mitwirkung des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken sowie der
Regierung von Unterfranken – Sachgebiet Städtebau - ein Integriertes Ländliches
Entwicklungskonzept (ILEK) einschl. einer vertiefenden Untersuchung zur
Anpassung der öffentlichen Daseinsvorsorge an den demographischen Wandel (DV)
auf Basis eines zu erarbeitenden gemeinsamen Leistungsprofils für die Region
der „Odenwaldallianz“ in Auftrag geben. Im ILEK/DV sollen Maßnahmen und
Projekte beschrieben werden, die nach eigener Entscheidung zügig zum Wohle der
Region umgesetzt werden sollen.
2.
Ziel aller Maßnahmen und Projekte bleibt dabei eine
ausgewogene Entwicklung des Raumes der interkommunalen Allianz anzustreben und
die dazu erforderlichenfalls neuen Initiativen – wie sie im ILEK/DV empfohlen
werden – in Gang zu setzen. So soll das Gebiet der interkommunalen Allianz
wirtschaftlich entwickelt, ein verbessertes soziales und kulturelles Wohnumfeld
für die dort lebenden Bürger geschaffen und die Position der Region als
Bestandteil des südlichen Landkreises Miltenberg gestärkt werden.
3.
Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist ferner, den
Menschen in der Region mehr Lebensqualität zu vermitteln und Vorsorge für eine
zukunftsfähige Entwicklung und Existenzsicherung zu treffen.
4.
Unter Berücksichtigung ihrer individuellen
Verantwortung arbeiten die beteiligten Gebietskörper-schaften vertrauensvoll
zusammen.
5.
Alle notwendigen Voraussetzungen zur Umsetzung der
gemeinsamen Ziele werden von der Arbeitsgemeinschaft im Einzelfall geschaffen
und verabredet.
§ 3
Organe
Die Arbeitsgemeinschaft hat folgende
Organe:
a)
Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft (§ 4) und
b)
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft (§ 5).
Zur Beschreibung der einzelnen
Zielsetzungen und deren Umsetzung kann die Arbeitsgemeinschaft beratende
Arbeitskreise einrichten.
§ 4
Zusammensetzung,
Aufgaben und Geschäftsgang des Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft
1.
Die jeweiligen ersten Bürgermeister der in § 1 Nr.
1 genannten Gebietskörperschaften bilden den Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft.
2.
Der Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft hat folgende
Aufgaben:
a)
Der Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft bestimmt aus
seiner Mitte einen Sprecher der Arbeitsgemeinschaft (§ 4 und § 5), der den
Vorsitz führt und benennt gleichzeitig einen Stellvertreter.
b)
Der Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft trifft alle
wesentlichen die Arbeitsgemeinschaft betreffende inhaltlichen und
organisatorischen Entscheidungen zur Umsetzung des ILEK/DV und der gemeinsamen
Ziele der Arbeitsgemeinschaft.
c)
Der Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft regelt die
Schaffung und Aufgabenfelder von ggf. einzusetzenden Arbeitskreisen.
3.
Die Grundsätze des Geschäftsgangs sind:
a)
Der Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft beschließt in
nichtöffentlichen Sitzungen.
b)
Der Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft fasst seine
Beschlüsse mit einfacher Anwesenheitsmehrheit. Jeder Vertreter hat eine Stimme.
Im Falle der Verhinderung eines Vertreters im Sinne von § 4 Nr. 1 gelten die
üblichen kommunalrechtlichen Vertretungs- und Delegationsregelungen des Art. 39
der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).
c)
Über die Sitzungen ist eine Niederschrift zu
fertigen, die den Beteiligten zuzuleiten ist. Diese können binnen 14 Tagen nach
Zugang schriftlich dem Inhalt widersprechen. Geschieht dies nicht, gilt die
Niederschrift als genehmigt.
§ 5
Sprecher der
Arbeitsgemeinschaft, Einberufung der Sitzung
1.
Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft vertritt die
Arbeitsgemeinschaft nach außen. Er vollzieht insbesondere die Beschlüsse des
Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft.
2.
Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft führt den
Vorsitz im Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft. Er bereitet die Tagesordnung der
Sitzung vor und lässt diese zusammen mit der Einladung den Mitgliedern des
Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft schriftlich rechtzeitig zukommen. Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in
dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des
Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. Die
Tagesordnung ist den einzelnen Gemeinden so rechtzeitig zu übermitteln, dass
eine ortsübliche Bekanntmachung möglich ist.
3.
Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft trägt für die
Fertigung der Niederschrift sorge.
§ 6
Arbeitskreise
1.
Der Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft kann unter
Vorgabe inhaltlicher und organisatorischer Einzelheiten Arbeitskreise
einrichten.
2.
Einem Arbeitskreis wird ein bestimmter Themen- oder
Aufgabenbereich übertragen. Er berät und erarbeitet Beschlussvorschläge oder
Vorschläge für den Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft.
3.
Unter den Vorgaben des Ausschusses der
Arbeitsgemeinschaft können die Arbeitskreise sachkundige Personen nach ihrem
Ermessen beiziehen.
§ 7
Deckung des
Finanzbedarfes
1.
Der Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft beschließt über
Maßnahmen, die der Arbeitsgemeinschaft Kosten verursachen, insbesondere für die
Erstellung des ILEK/DV, die Umsetzung einzelner Maßnahmen und Projekte sowie
deren Betrieb.
2.
Die Aufteilung der für die Erstellung des ILEK/DV
sowie für grundsätzliche Aufgaben des Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft
anfallenden Kosten erfolgt anteilig nach folgendem Schlüssel:
Þ 50 % der Gesamtkosten
werden gleichmäßig auf die sieben Beteiligten umgelegt.
Þ 50 % der Gesamtkosten
werden auf die Beteiligten aufgeschlüsselt nach der Einwohnerstärke der
Hauptwohnsitze (letzte amtliche Ermittlung zum 31.12.) umgelegt.
3.
Für die einzelnen Maßnahmen und Projekte ist eine
andere Kostenaufteilung möglich. Diese ist vom Ausschuss der
Arbeitsgemeinschaft im Einzelfall zu beschließen.
§ 8
Aufhebung, Kündigung
und Auseinandersetzung
1.
Eine Aufhebung der Arbeitsgemeinschaft ist im
gegenseitigen Einvernehmen jederzeit unter Zustimmung aller Beteiligten
möglich.
2.
Die Arbeitsgemeinschaft wird zunächst befristet bis
zum 31.12.2016 gebildet. Sie wird jeweils ein Jahr fortgeführt, wenn nicht
mindestens eine Beteiligte drei Monate vor Ablauf der Frist gegenüber dem
Sprecher der Arbeitsgemeinschaft schriftlich erklärt, dass sie aus der
Arbeitsgemeinschaft ausscheiden will. In diesem Fall haben die zuständigen
Organe der übrigen Beteiligten darüber zu beschließen, ob sie die
Arbeitsgemeinschaft fortsetzen, ändern oder aufheben wollen.
3.
Eine Auseinandersetzung findet nicht statt.
§ 9
Schlussbestimmungen
1.
Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 26.09.2013
in Kraft.
2.
Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung dieses
Vertrages.
3.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen sowie die ganze oder teilweise Aufhebung dieses Vertrages
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dazu gehört auch die Abänderung
dieses Schriftformerfordernisses.
4.
Sollten einzelne Klauseln oder Bestimmungen dieses
Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder infolge Änderung der Gesetzgebung
oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung unwirksam werden oder weist dieser
Vertrag Lücken auf, gelten die übrigen Bestimmungen des Vertrages weiter. Für
diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des
Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine
wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung
als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages
vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit bedacht worden wäre.
5.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Amorbach, den
26.09.2013
Für die Für
die
Stadt Amorbach Stadt
Miltenberg
Peter Schmitt Joachim
Bieber
1.
Bürgermeister 1. Bürgermeister
Für die Für
die
Marktgemeinde Kirchzell Marktgemeinde
Schneeberg
Stefan Schwab Erich
Kuhn
1.
Bürgermeister 1. Bürgermeister
Für die Für
die
Marktgemeinde Weilbach Gemeinde
Laudenbach
Bernhard Kern Bernd
Klein
1.
Bürgermeister 1. Bürgermeister
Für die
Gemeinde Rüdenau
Udo Käsmann
1.
Bürgermeister
Bürgermeister Kuhn stellt den Vertrag vor und gibt kurze Erläuterungen zu dessen Inhalt. Bezüglich § 7 des Vertragsentwurfes (Deckung des Finanzbedarfs) weist er zur Vermeidung von Missverständnissen darauf hin, dass die Beschlussfassung über finanzielle Mittel im Ausschuss grundsätzlich im Rahmen der Gemeindeordnung und der jeweiligen Geschäftsordnung der Kommunen (siehe hierzu § 10 der Geschäftsordnung des Marktes Schneeberg) und ggf. vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates erfolgt.
Die Entscheidung über einen Beitritt ist dringlich, da die Vertragsunterzeichnung für die Arbeitsgemeinschaft „Odenwaldallianz“ bereits morgen im Beisein von Regierungsvizepräsident Dr. Andreas Metschke, dem Behördenleiter des Amtes für Ländliche Entwicklung, Herrn Ottmar Porzelt, Herrn Landrat Roland Schwing, sowie der beteiligten Bürgermeister vorgesehen ist.
Am 13. November 2013 trifft sich die Lenkungsgruppe, und am 26. November 2013 ist um 19.00 Uhr eine Auftaktveranstaltung im Refektorium des Fürstlich Leiningenschen Schlossgebäudes in Amorbach geplant.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Öffentlich-rechtlichen Vertrag
über die Bildung einer einfachen kommunalen Arbeitsgemeinschaft (genannt
„Odenwaldallianz“) gemäß Art. 4 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KommZG) zwischen den Städten Amorbach und Miltenberg, den Marktgemeinden
Kirchzell, Schneeberg und Weilbach, sowie den Gemeinden Laudenbach und Rüdenau
zu.
Diskussionsverlauf:
Gemeinderat Lausberger betont, dass man sich auch in unserer Region dem demographischen Wandel nicht entziehen könne. Er spricht sich jedoch aufgrund mehrerer negativer Befürchtungen gegen einen Beitritt zur „Odenwaldallianz“ aus. So fehle es an klaren Kompetenzen, wer was, wie, mit wem regelt. Weiter störe es ihn, dass Entscheidungen in nichtöffentlichen Sitzungen getroffen werden, und eine konkrete Zielfestsetzung nicht erkennbar sei. Insgesamt sei die Allianz zu sehr auf eine Zentralisierung von Aufgaben und Finanzmitteln ausgerichtet, was befürchten lässt, dass dadurch die Eigenständigkeit von Schneeberg stark beeinträchtigt wird. Bezüglich der beabsichtigten optimalen Ausnutzung von Synergieeffekten bei der Daseinsvorsorge habe man in der Vergangenheit schon einige negative Erfahrungen gemacht, z.B. im Bereich der Wasserversorgung. Für Kurt Lausberger hat die „Odenwaldallianz“ eine reine Alibi-Funktion, die an der Landesgrenze aufhört.
Bürgermeister Kuhn erklärt, dass bei dem Findungsprozess auch die umliegenden baden-württembergischen Kommunen zur Teilnahme an der Allianz aufgerufen waren, diese jedoch abgelehnt haben. Anstelle der von Gemeinderat Lausberger geäußerten negativen Bedenken plädiert er dafür, das Projekt als Chance und Herausforderung zu sehen. Wenngleich es viele Überschneidungen gebe, werde man dadurch die Selbständigkeit unserer Gemeinde nicht beschneiden. Der Zwang zur interkommunalen Zusammenarbeit werde sich in den künftigen Jahren verstärken. Daher müsse man herausarbeiten, was wichtig und zweckmäßig ist und diese Ziele weiter verfolgen.
3. Bürgermeister Haas bringt zum Ausdruck, dass innerhalb der CSU-Fraktion sehr kontrovers über dieses Thema diskutiert wurde. Für die Mehrheit seiner Fraktionskollegen sei der Beitritt wichtig, denn wer nicht handelt, wird behandelt. Den Schwerpunkt für den Markt Schneeberg innerhalb der Allianz sieht Thomas Haas darin, in ein Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen zu werden und eine Altortsentwicklungsförderung zu erhalten. Dazu ist ein Ab- und Zugeben aller Beteiligten erforderlich.
Seitens der beiden anderen Gemeinderatsfraktionen signalisieren deren Vertreter ihre Zustimmung zu einem Beitritt zur „Odenwaldallianz“. Bei der sich anschließenden längeren Aussprache wird insbesondere die Bedeutung des Schulstandortes Amorbach im Hinblick auf das Karl-Ernst-Gymnasium und die Grundschulturnhalle sehr intensiv diskutiert.