Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14.06.2013 teilt das Landratsamt Miltenberg mit, dass Frau Clarissa Bühler und Herr Kent Walter, Schulstraße 11, 63936 Schneeberg, die Genehmigung für die Errichtung eines Schuppens und Zaunes auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 4725 beantragen. Das Grundstück befindet sich im Überschwemmungsgebiet des Morsbaches und bedarf somit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 78 WHG.

Das Landratsamt bittet den Markt Schneeberg bis zum 12.07.2013 um Mitteilung, ob und ggf. unter welchen Bedingungen und Auflagen die Zustimmung der Gemeinde erteilt werden kann.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt seine Zustimmung zu der Errichtung eines Schuppens und Zaunes auf der Fl.Nr. 4725 ohne Bedingungen und Auflagen.


Diskussionsverlauf:

Gemeinderat Otmar Dumbacher bemängelt die als einfacher Bretterzaun errichtete Einfriedung, welche nach seiner Meinung landschaftsverträglicher hätte gestaltet werden können.

Bürgermeister Kuhn sieht in dem Vorhaben keine Gefahr für die Allgemeinheit, da bei einer Hochwassersituation das Wasser problemlos talseits abfließen könne.