Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 17.04.2013, lfd.Nr. 841)

Die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Miltenberg vom 28.05.2013, Nr. 121-9412.1, wird bekanntgegeben. Sie liegt den Fraktionen in Ablichtung vor.

 

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt Miltenberg fordert jedoch - wie in jedem Jahr - die Gemeinde zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung auf.

Auf die im Zuge des Genehmigungsverfahrens übliche Einholung einer Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zum vorgelegten Haushaltsplan wurde seitens des Landratsamtes Miltenberg in diesem Jahr verzichtet.

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis.