Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 13.02.2008, lfd.Nr. 0982b)

Gemäß §§ 35 des Jugendgerichtsgesetzes i.V.m. der Jugendschöffenbekanntmachung vom 07. November 2012 (JMBI S. 132 ff) sind für die Jugendschöffengerichte beim Amtsgericht Obernburg am Main und für die Jugendkammern beim Landgericht Aschaffenburg die für die Jahre 2014 bis 2018 benötigten Hauptjugendschöffen und Hilfsjugendschöffen zu wählen.

Mit Schreiben vom 28.01.2013 wird der Markt Schneeberg aufgefordert, bis 15. März 2013 dem Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie, mindestens je eine Frau und einen Mann zu benennen, welche die Voraussetzungen zum Jugendschöffen erfüllen und sich auch bereit erklären, dieses Ehrenamt zu übernehmen.

Zum Amt des Jugendschöffen sollen nur solche Frauen und Männer berufen werden, die im Landkreis wohnen, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Bei der Auswahl ist es nicht angezeigt, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.

 

Die Verwaltung soll durch einen Aushang an den Bekanntmachungstafeln und im nächsten Mitteilungsblatt auf die Haupt- und Hilfsjugendschöffenwahl 2013 hinweisen und Interessenten bitten, sich im Rathaus zu melden.