Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 28.11.2012, lfd.Nr. 0774)
GR
Lausberger übernimmt
die Leitung für diesen Tagesordnungspunkt auf Grund von persönlicher
Beteiligung von Bürgermeister Kuhn gemäß Art. 49 GO.
Der
Bebauungsplan "Sommerberg" des Marktes Schneeberg wurde im Jahr 1970
rechtskräftig und im Jahr 1978 ergänzt.
Aufgrund der
gestiegenen Nachfrage für Baugrundstücke und der Bauvoranfragen von Burkard
Speth und Tilo Röcklein wurde geprüft, inwieweit der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes "Sommerberg" im nördlichen bzw. nordwestlichen
Bereich erweitert werden kann.
Hierzu lagen
verschiedene Planungsvarianten vor, die die Weiterführung der
"Bergstraße" mit einem Ringschluss in die "Neudorfer
Straße" vorsah.
Nach einer
Bedarfsermittlung im März 2012 soll nun die Erweiterung des Geltungsbereiches
für den an die Bergstraße angrenzenden Bereich erfolgen. Hierzu wird der
bestehende Wendehammer um ca. 115 m versetzt, und die angrenzenden Flächen werden
der Bebauung zugeführt.
Auf einer
Einlagefläche von 10.598 qm werden die Straße mit Gehsteig und Wendehammer
sowie 14 Bauplätze mit einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von 647 qm
entstehen.
Die Erschließung ist für die Weiterentwicklung von Schneeberg von großer Bedeutung, da es in letzter Zeit für junge Familien schon schwierig war, geeignete Bauplätze in Schneeberg zu finden. Die Marktgemeinde ist im Besitz von nur einem Baugrundstück.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg
beschließt die Erweiterung des Bebauungsplanes "Sommerberg".
Die Bauflächen werden als
"Allgemeines Wohngebiet" ausgewiesen und beinhalten folgende
Grundstücke der Gemarkung Schneeberg:
2879, 2880, 2881, 2882, 2883, 2885,
2886, 2892, 2893, 2894, 2895, 2897, 2898, 2910/1, 2911/1, 2913, 2914, 2915,
2916, 2917, 2918, 2919, 2921, 2922, 2923, 2924, 2925, 2926, 2927, 2928, 2929,
2930, 2931, 2932, 2933, 2934, 2935, 2936, 2937, 2938, 2951, 2976/1, 2979, 2980
sowie teilweise: 2864, 2865, 2868,
2869, 2870, 2871, 2873, 2877, 2878, 2900/1, 2900/6, 2939, 2940, 2947, 2948,
2949, 2950, 2955, 2964, 2968, 2969, 2970, 2975, 3852
Sie sind wie folgt umgrenzt:
im
Norden: durch
landwirtschaftliche Flächen mit den Fl.Nrn.: 2819, 2820,
2860,
2861, 2876, 2884, 2887, 2888, 2889, 2890,
2891 und
Teilflächen der Fl.Nrn.: 2864, 2865, 2869,
2870, 2871, 2873, 2877, 2878, 2939, 2940
im
Osten und Süden: durch die
Bebauung "Sommerberg"
im
Westen: durch
die Fl.Nr. 3896 sowie Teilflächen der Fl.Nrn.: 2940, 2946,
2947,
2948, 2949, 2950, 3852
1.
Bürgermeister Kuhn, sowie die Gemeinderäte Ort, Speth und Wöber haben an der
Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.
Diskussionsverlauf:
Die Mitglieder des Marktgemeinderates sprechen von einer Grundsatzentscheidung für die Entwicklung in den nächsten Jahren. Sie halten es für wichtig, in einer strukturärmeren Region die Möglichkeit zu schaffen, die jüngere Generation in Schneeberg zu halten. Angesprochen wird die finanzielle Bindung der Gemeinde, wodurch z.B. wichtige Aufgaben im Bereich des Kanals verschoben werden müssen. Auch der Bedarfskatalog der Schulen und die Wohnmöglichkeiten im Ortskern werden thematisiert.
1. Bgm. Kuhn erklärt, dass als nächstes das
Umlegungsverfahren ansteht. Er schlägt vor, dies in einer der nächsten
Sitzungen des Gemeinderates von einem Mitarbeiter des Vermessungsamtes genau
erklären zu lassen. Auf die Frage nach der Dauer eines Umlegungsverfahrens
berichtet Bürgermeister Kuhn von zehn Monaten beim Umlegungsverfahren
„Roscheklinge“. Das Vermessungsamt hat sich das Gebiet für die Erweiterung bereits
angeschaut. Es gibt dort wenig Grenzsteine, wodurch es zu Grenzverschiebungen
kommen kann.