Sachverhalt:
Die Fa. Breunig beabsichtigt, ihr
Betriebsgelände zu erweitern und eine Paketumschlaghalle zu errichten.
Hierzu hat der Marktgemeinderat Schneeberg in
seiner Sitzung vom 18.04.2012 die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes "Paketumschlaghalle
Fa. Breunig" beschlossen.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes liegt nur teilweise in den im wirksamen Flächennutzungsplan
dargestellten Gewerbegebietsflächen. Der östliche Teilbereich ragt in
landwirtschaftliche Flächen der folgenden Grundstücke ein:
Fl.Nrn.: 1521, 1528, 1529 und 1531, sowie teilweise
die Fl.Nrn.: 1083, 1516, 1520, 1522, 1530 und 1532.
Um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus dem
wirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln, muss dieser im Parallelverfahren
geändert werden.
Die betroffenen Flächen werden zu Gewerbegebietsflächen
gem. §§ 1 und 8 BauNVO.
1. Bgm. Kuhn gibt bekannt, dass zurzeit auch die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Neuaufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Paketumschlaghalle Fa. Breunig“ erfolgt.
Der Entwurf mit Begründung wurde den Trägern der öffentlichen Belange zur
Stellungnahme zugesandt und liegt zur Einsicht im Rathaus Schneeberg in der
Zeit vom 17. Januar 2013 bis 18. Februar 2013 aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Schneeberg hat in seiner Sitzung vom 18. Januar 2013 die
Änderung des Flächennutzungsplanes Schneeberg im Bereich des in der Aufstellung
befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Paketumschlaghalle Fa.
Breunig″
beschlossen.
Betroffen sind die
Grundstücke Fl.Nrn.: 1521, 1528, 1529 und 1531
sowie teilweise die Fl.Nrn.: 1083, 1516, 1520, 1522, 1530 und 1532 der
Gemarkung Schneeberg
Die als landwirtschaftliche Flächen
festgelegte Grundstücke werden zu Gewerbegebietsflächen nach §§ 1 und 8 BauNVO.
Diskussionsverlauf:
GR Dumbacher erklärt, dass er als Ortsobmann des Bauernverbandes um Stellungnahme zu diesem Vorhaben gebeten wurde.