Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 14.01.2011, lfd.Nr. 0461)

Der Landkreis Miltenberg hat mit Schreiben vom 21.12.2012 eine Übersicht der gemeindlichen Bodenrichtwerte für Grundstückspreise (§ 196 BauGB) zum Ende des Jahres 2012 ermittelt.

Die Gemeinden werden in diesem Schreiben aufgefordert, falls eklatante Abweichungen sind, sollten diese bis spätestens 18.01.2013 dem Landratsamt Miltenberg gemeldet werden.

Die Werte haben sich gegenüber der letzten Ermittlung vom 31.12.2010 nicht verändert.

 

Der Marktgemeinderat ist mit den vorgeschlagenen Bodenrichtwerten einverstanden.


Beschluss: