Sachverhalt:
Frau Sabine Seidl, Zittenfeldener Straße 23, und Herr Winfried Prieschl, In der Steige 17, 63936 Schneeberg, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Gottersdorfer Weg 3, Fl.Nr. 1790/17 der Gemarkung Schneeberg, den Wohnhausneubau mit Garage. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Es wird Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt.
Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden
Bauantrag. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht
Einverständnis.
Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf
Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt Miltenberg erfolgen.
Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der
Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme des Gehweges
durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.