Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 22.03.2012, lfd.Nr. 0670.1)

Das Landratsamt Miltenberg – Wasserrecht und Bodenschutz – hat dem Markt Schneeberg die wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau des neuen Klärbehälters erteilt.

Die Abwasseranlage besteht im Wesentlichen aus der Zulaufleitung, einem Klärbehälter mit Speichervolumen für das Spülwasser (V1= 40 m³) und den Schlamm (V2 = 17,5 m³) sowie einer Ablaufleitung DN 250 zur Einleitungsstelle mit Auslaufkopf. Die wasserrechtliche Erlaubnis endet am 31.12.2032.

 

Die Einleitungsmenge darf 5 l/s nicht überschreiten. An der Probenahmestelle (Auslaufkopf am Saubach) ist der Überwachungswert von 50 mg/l abfiltrierbare Stoffe einzuhalten.

 

Der Klärwasserabzug ist ausschließlich von der Wasseroberfläche vorzunehmen, die Einleitung ist gedrosselt und damit gewässerschonend vorzunehmen.

 

Die Abnahme bedarf der wasserrechtlichen Bauabnahme nach Art. 61 des Bayer. Wassergesetzes. Die Abnahme ist nach Fertigstellung von einem privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) durchführen zu lassen.