Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 03.05.2012, lfd.Nr. 678)

Die rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Miltenberg vom 31.05.2012, Nr. 121-9412.1, wird bekannt gegeben.

Sie liegt den Fraktionen einschließlich der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 22.05.2012 in Ablichtung vor.

 

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben sich keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt Miltenberg fordert jedoch - wie in jedem Jahr - die Gemeinde zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung auf.

 

In der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wird - wie im Vorbericht dargestellt - bestätigt, dass es aufgrund der bekannten Auswirkungen der Systematik des Finanzausgleichs nicht möglich war, im Jahre 2012 die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt planerisch zu veranschlagen, und der Verwaltungshaushalt durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen werden muss. Im Finanzplanungszeitraum sind bisher keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Dem Markt Schneeberg ist zudem bekannt, dass ab dem Jahr 2013 voraussichtlich die Schulverbandsumlagen stärker steigen und den Handlungsspielraum verkleinern werden.

 

Auf das Gebot der Kostendeckung bei den kostenrechnenden Einrichtungen wird nachdrücklich hingewiesen. Der Gemeinderat sollte sich insbesondere mit den Friedhofsgebühren befassen. Auch der Abschnitt 4641 (Kindergarten) weist nach den Ansätzen nur einen Kostendeckungsgrad von 49,33 % aus.

 

Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle weist nochmals darauf hin, dass bei der Genehmigung von Kreditaufnahmen die ausreichende Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen und die Beachtung des Kostendeckungsprinzips eine maßgebliche Rolle bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit spielen.


Beschluss:


Diskussionsverlauf:

GR Wöber möchte wissen, ob es Vergleichszahlen von anderen Gemeinden bei den Kindergartenkosten gibt.

1. Bgm. Kuhn berichtet von einem Treffen des Bayerischen Gemeindetages. Hier wurde vorgeschlagen, die Personalkosten im Kindergarten zu ermitteln und miteinander zu vergleichen.