Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt FAS am 23.09.2025)

Bereits im Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanung wurde angeregt, dass die Gebühren im Bereich des Kindergartens erneut geprüft und nach Bedarf angepasst werden müssen. In der Finanzausschusssitzung am 23.09.2025 haben sich die Verwaltung und die Marktgemeinderatsmitglieder intensiv mit dem Thema beschäftigt.

Im Rahmen dieser Sitzung wurde folgender Vorschlag erarbeitet:

Gebühren pro Monat

Kinder U2

Kinder U3Ü2

Kinder Ü3

3 - 4 Stunden

200,00 €

180,00 €

160,00 €

4 - 5 Stunden

230,00 €

200,00 €

175,00 €

5 - 6 Stunden

260,00 €

220,00 €

190,00 €

6 - 7 Stunden

290,00 €

240,00 €

205,00 €

7 - 8 Stunden

320,00 €

260,00 €

220,00 €

8 - 9 Stunden

350,00 €

280,00 €

235,00 €

Die Erhöhung wird seitens der Marktgemeinde unter anderem aufgrund der deutlich gestiegenen Personal-, Unterhaltungs- und Energiekosten als geboten und dringend notwendig angesehen. Dies ist allein bereits daran erkennbar, dass das Durchschnittsdefizit pro Kind in den letzten zwei Jahren bei ca. 4.000 € lag (2023 = ca. 4.780 €; 2024 = 3.175,43 €). Im Rahmen einer genaueren Betrachtung wurde ebenfalls festgestellt, dass vor allem bei den Krippenkindern U2 ein erhebliches plus an Betreuungsaufwand besteht und somit in diesem Bereich auf das einzelne Kind gesehen deutlich mehr Kosten anfallen. Diesbezüglich wurde gerade in diesem Bereich U2 eine deutlichere Gebührenerhöhung festgesetzt.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass zum einem im Bereich der Krippe, Eltern einen Antrag auf Krippengeld beim Freistaat Bayern stellen können und zum anderen im Bereich der Kindergartenkinder (Ü 3) ein Beitragszuschuss-Modell besteht. Diesbezüglich wird jedes Kindergartenkind ab 3 Jahren mit einem Beitragszuschuss von 100,00 € berücksichtigt, so dass z.B. für die Buchungskategorie Ü 3 mit 3 – 4 Stunden lediglich 60,00 € pro Monat gezahlt werden müssen.

Zudem wird die Buchungssystematik ab 01.01.2026 umgestellt. Ab diesem Zeitraum wird der Markt Schneeberg seine Kindergartengebühren immer zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Monat einziehen. Den Eltern wird zudem einmalig die Möglichkeit eröffnet zum 01.01.2026, aufgrund der Gebührenanpassung, kostenlos eine Umbuchung vorzunehmen.

Der Marktgemeinderat wird um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Kindergartengebühren ab 01.01.2026 wie folgt festzusetzen:

Gebühren pro Monat

Kinder U2

Kinder U3Ü2

Kinder Ü3

3 - 4 Stunden

200,00 €

180,00 €

160,00 €

4 - 5 Stunden

230,00 €

200,00 €

175,00 €

5 - 6 Stunden

260,00 €

220,00 €

190,00 €

6 - 7 Stunden

290,00 €

240,00 €

205,00 €

7 - 8 Stunden

320,00 €

260,00 €

220,00 €

8 - 9 Stunden

350,00 €

280,00 €

235,00 €


Diskussionsverlauf:

1. Bgm. Repp erklärt ausführlich die Berechnungsgrundlage für die Kindergartengebühren und die Gründe, die für eine Erhöhung sprechen.

GR Ballweg schlägt vor, mal das Defizit, dass die Gemeinde pro Kind immer noch trägt, bei einer Elternbeiratssitzung bekannt zu geben.

3. Bgm. Wöber spricht den Beitragszuschuss von 100 € an, den Eltern für Kindergartenkinder über 3 Jahre bekommen und somit nur 60 € bezahlen müssen.

GR Berberich hält es für selbsterklärend, dass die unter drei Jährigen Kinder mehr Bedarf benötigen.