Sachverhalt:
(zuletzt FAS am 23.09.2025)
Bereits im Rahmen
der diesjährigen Haushaltsplanung wurde angeregt, dass die Gebühren im Bereich
des Kindergartens erneut geprüft und nach Bedarf angepasst werden müssen. In
der Finanzausschusssitzung am 23.09.2025 haben sich die Verwaltung und die
Marktgemeinderatsmitglieder intensiv mit dem Thema beschäftigt.
Im Rahmen dieser
Sitzung wurde folgender Vorschlag erarbeitet:
|
Gebühren
pro Monat |
Kinder
U2 |
Kinder
U3Ü2 |
Kinder
Ü3 |
|
3
- 4 Stunden |
200,00
€ |
180,00
€ |
160,00
€ |
|
4
- 5 Stunden |
230,00
€ |
200,00
€ |
175,00
€ |
|
5
- 6 Stunden |
260,00
€ |
220,00
€ |
190,00
€ |
|
6
- 7 Stunden |
290,00
€ |
240,00
€ |
205,00
€ |
|
7
- 8 Stunden |
320,00
€ |
260,00
€ |
220,00
€ |
|
8
- 9 Stunden |
350,00
€ |
280,00
€ |
235,00
€ |
Die Erhöhung wird
seitens der Marktgemeinde unter anderem aufgrund der deutlich gestiegenen
Personal-, Unterhaltungs- und Energiekosten als geboten und dringend notwendig
angesehen. Dies ist allein bereits daran erkennbar, dass das
Durchschnittsdefizit pro Kind in den letzten zwei Jahren bei ca. 4.000 € lag
(2023 = ca. 4.780 €; 2024 = 3.175,43 €). Im Rahmen einer genaueren Betrachtung
wurde ebenfalls festgestellt, dass vor allem bei den Krippenkindern U2 ein
erhebliches plus an Betreuungsaufwand besteht und somit in diesem Bereich auf
das einzelne Kind gesehen deutlich mehr Kosten anfallen. Diesbezüglich wurde
gerade in diesem Bereich U2 eine deutlichere Gebührenerhöhung festgesetzt.
Wichtig ist dabei
zu beachten, dass zum einem im Bereich der Krippe, Eltern einen Antrag auf
Krippengeld beim Freistaat Bayern stellen können und zum anderen im Bereich der
Kindergartenkinder (Ü 3) ein Beitragszuschuss-Modell besteht. Diesbezüglich
wird jedes Kindergartenkind ab 3 Jahren mit einem Beitragszuschuss von 100,00 €
berücksichtigt, so dass z.B. für die Buchungskategorie Ü 3 mit 3 – 4 Stunden
lediglich 60,00 € pro Monat gezahlt werden müssen.
Zudem wird die
Buchungssystematik ab 01.01.2026 umgestellt. Ab diesem Zeitraum wird der Markt
Schneeberg seine Kindergartengebühren immer zu Beginn eines Monats für den jeweiligen
Monat einziehen. Den Eltern wird zudem einmalig die Möglichkeit eröffnet zum
01.01.2026, aufgrund der Gebührenanpassung, kostenlos eine Umbuchung
vorzunehmen.
Der
Marktgemeinderat wird um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Kindergartengebühren
ab 01.01.2026 wie folgt festzusetzen:
|
Gebühren
pro Monat |
Kinder
U2 |
Kinder
U3Ü2 |
Kinder
Ü3 |
|
3
- 4 Stunden |
200,00 € |
180,00 € |
160,00 € |
|
4
- 5 Stunden |
230,00 € |
200,00 € |
175,00 € |
|
5
- 6 Stunden |
260,00 € |
220,00 € |
190,00 € |
|
6
- 7 Stunden |
290,00 € |
240,00 € |
205,00 € |
|
7
- 8 Stunden |
320,00 € |
260,00 € |
220,00 € |
|
8
- 9 Stunden |
350,00 € |
280,00 € |
235,00 € |
Diskussionsverlauf:
1. Bgm. Repp erklärt ausführlich die Berechnungsgrundlage für die Kindergartengebühren und die Gründe, die für eine Erhöhung sprechen.
GR Ballweg schlägt vor, mal das Defizit, dass die Gemeinde pro Kind immer noch trägt, bei einer Elternbeiratssitzung bekannt zu geben.
3. Bgm. Wöber spricht den Beitragszuschuss von 100 € an, den Eltern für Kindergartenkinder über 3 Jahre bekommen und somit nur 60 € bezahlen müssen.
GR Berberich hält es für selbsterklärend, dass die unter drei Jährigen Kinder mehr Bedarf benötigen.
