Sitzung: 07.05.2025 Gemeinderat
Sachverhalt:
Für das Anwesen, Urbanusweg 19 und 21, Fl.Nrn. 2900/10 und 2900/12, der Gemarkung Schneeberg wird die Umnutzung einer Gewerbeeinheit zu zwei Wohnungen beantragt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sommerberg“. Es wurde Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Das erste Baugesuch ist bereits am 03.03.2025 beim Landratsamt Miltenberg eingegangen. Sie haben festgestellt, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und somit das Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO in Betracht kommt und die Bauherren aufgefordert das Bauvorhaben im Freistellungsverfahren beim Markt Schneeberg neu einzureichen. Das Baugesuch ist am 24.04.2025 bei der Gemeinde eingegangen und wurde durch die Verwaltung geprüft und festgestellt, dass die Vorschriften des Bebauungsplanes „Sommerberg“ eingehalten werden und somit gemäß Art. 58 Abs. 1 Satz 1 BayBO von der Genehmigung freigestellt wird.
Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen wird mit sechs Stellplätzen für vier Wohneinheiten erfüllt.
Die Baupläne sind nicht von allen Angrenzern unterzeichnet.