Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 16.02.2024, lfd.Nr. 597)
Der Markt Schneeberg hat in der Sitzung vom 16.02.2024 beschlossen, dass das Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ von § 13b BauGB in das Regelverfahren übergeht.
Für das Grundstück Fl.-Nr. 6295 und eine Teilfläche von Fl.-Nr. 6296 soll der Bebauungsplan erweitert werden, sodass hier ein weiteres Wohnbaugrundstück ausgewiesen werden kann. Hierfür ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf die Grundstücke Fl.-Nr. 6295 sowie 6296 (Teilfläche) und 6300/1 (Teilfläche) erforderlich.
Die Eigentümer aller genannten Grundstücke sind mit der Erweiterung des Bebauungsplanes einverstanden.
Das Flurstück mit der Fl.-Nr. 6300/1 soll später als Grünfläche ausgewiesen werden, da die Eigentümer keine Bebauung in diesem Bereich wünschen.
Ein Teilbereich der Fl.-Nr. 6295 und Fl.-Nr. 6296 liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung wurde beim Landratsamt Miltenberg (Untere Naturschutzbehörde) beantragt und eine Befreiung im Baugenehmigungsverfahren in Aussicht gestellt.
Nutzung der ausgewiesenen Flächen:
Die Erweiterung soll im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet analog zum bestandskräftigen Bebauungsplan „Östlich der Zittenfeldener Straße“ ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan für diesen Bereich muss geändert werden.
Beschluss:
Der Markt Schneeberg billigt den Entwurf der Erweiterung
des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ in der Fassung vom
11.02.2025 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Diskussionsverlauf:
1. Bgm. Repp bemerkt, dass heute ein Beschluss gefasst werden muss, damit die Erweiterung des Bebauungsplanes ausgelegt werden kann.