Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.02.2024, lfd.Nr. 597)

Der Markt Schneeberg hat in der Sitzung vom 16.02.2024 beschlossen, dass das Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ von § 13b BauGB in das Regelverfahren übergeht.

 

Für das Grundstück Fl.-Nr. 6295 und eine Teilfläche von Fl.-Nr. 6296 soll der Bebauungsplan erweitert werden, sodass hier ein weiteres Wohnbaugrundstück ausgewiesen werden kann. Hierfür ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches auf die Grundstücke Fl.-Nr. 6295 sowie 6296 (Teilfläche) und 6300/1 (Teilfläche) erforderlich.

 

Die Eigentümer aller genannten Grundstücke sind mit der Erweiterung des Bebauungsplanes einverstanden.

 

Das Flurstück mit der Fl.-Nr. 6300/1 soll später als Grünfläche ausgewiesen werden, da die Eigentümer keine Bebauung in diesem Bereich wünschen.

 

Ein Teilbereich der Fl.-Nr. 6295 und Fl.-Nr. 6296 liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG). Eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung wurde beim Landratsamt Miltenberg (Untere Naturschutzbehörde) beantragt und eine Befreiung im Baugenehmigungsverfahren in Aussicht gestellt.

 

Nutzung der ausgewiesenen Flächen:

Die Erweiterung soll im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet analog zum bestandskräftigen Bebauungsplan „Östlich der Zittenfeldener Straße“ ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan für diesen Bereich muss geändert werden.


Beschluss:

Der Markt Schneeberg billigt den Entwurf der Erweiterung des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ in der Fassung vom 11.02.2025 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Diskussionsverlauf:

1. Bgm. Repp bemerkt, dass heute ein Beschluss gefasst werden muss, damit die Erweiterung des Bebauungsplanes ausgelegt werden kann.