Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Juni diesen Jahres Frau Dipl.Kff. Steuerberaterin Margit Brutscher den steuerlichen Jahresabschluss für den Markt Schneeberg erstellt. In diesem Rahmen wurde der kaufmännische Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung und die Eigenjagdverpachtung für das Jahr 2023 durchgeführt.

 

Der Jahresabschluss 2023 weist folgende Summen aus:

 

Bilanz in Aktiva und Passiva 1.154.217,09 €

Jahresverlust lt. Bilanz 7.971,32 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung 7.971,32 €

 

Der Jahresverlust 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Verbindlichkeiten beim Markt Schneeberg wurden bis Ende 2022 mit dem Zinssatz nach SUD 124, entnommen der Zeitreihen der Dt. Bundesbank, verzinst. Ab dem Jahr 2023 wird die Verzinsung nach dem SUD 004 (Effektivzinssätze Banken DE / Bestände / Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, Ursprungslaufzeit über 5 Jahre, entnommen der Zeitreihen der Dt. Bundesbank) umgestellt, da er näher an der Realität liegt. Es wurde jeweils der Durchschnitt der 12 Monatswerte für die Festlegung der Zinsen gebildet (2023: 1,22 %).

 

Der Markt Schneeberg hat für das Jahr 2023 eine Umsatzsteuernachzahlung in Höhe von 6.017,04 € zu entrichten. Die Umsatzsteuernachzahlung teilt sich dabei auf in 4.349,79 € Steuernachzahlung für die Wasserversorgung und 1.667,25 € Steuernachzahlung für die Eigenjagdverpachtung. Darin ist der im Vorjahr noch nicht abzugsfähige Vorsteuerbetrag in Höhe von 492,93 € berücksichtigt. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.

Im Sachbuch 2023 waren nur wenige solcher Beträge in einer Gesamthöhe von 106,93 € enthalten, welche für Maßnahmen und Beschaffungen anfielen, die im Jahre 2023 getätigt, jedoch abrechnungstechnisch erst im Jahre 2024 abgewickelt wurden. Dieser Betrag wird in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen und kann mit der Umsatzsteuererklärung 2024 geltend gemacht werden.

 

Da der Markt Schneeberg keine Gewinnerzielungsabsicht hat, besteht auch dementsprechend keine Gewerbesteuerpflicht. Aufgrund der Tatsache des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge (vom Finanzamt zum 31.12.2022 festgestellt: 1.554.868 €) kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Zeit ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen. Durch das Weglassen der Staatszuschüsse aus Vorjahren ist die Wertung des steuerlichen Ergebnisses für die Gebührenhöhe zudem nicht zielführend.

 

Die Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2020 von 3,50 €/m³ auf 4,00 €/m³ war aufgrund der

Kalkulation geboten. Im Jahr 2023 wurden trotz des wieder normalen Ablesezeitraumes (12 Monate) aufgrund der geringen Abgabe nur noch 275.000 € nach 292.000 € an Umsatzerlösen erzielt. Kassenwirksam im Sachbuch wurden allerdings 411.000 € als Einzahlung aus der Wassergebührenabrechnung. Das Ergebnis hat sich daneben wegen des gestiegenen Aufwands von 21.000 € auf – 8.000 € verschlechtert. Wesentlich ist bei den Aufwendungen der Anstieg beim Posten Materialaufwand, der mit 68.000 € nach 39.000 € deutlich höher als im Vorjahr war. Gestiegen ist auch der Personalaufwand von 56.000 € auf 63.000 €. Dem gegenüber ist der sonstige betriebliche Aufwand um 6.000 € auf 47.000 € und die Kapitalkosten (Afa und Zinsen um 21.000 € auf 106.000 €) relativ deutlich gesunken. Hinzuweisen ist darauf, dass aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates nur im Vorjahr 2022 eine Konzessionsabgabe in Höhe von knapp 5.000 € in der steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bilanziert wurden.

 

Insgesamt hat sich dadurch der steuerliche Jahresverlust mit 7.971,32 € gegenüber dem Vorjahr (Jahresgewinn von 20.948,15 €) deutlich geändert. Die jährliche Wasserverkaufsmenge nahm auf 60.488 m³ ab.

Die rechnerischen Wasserverluste sind im Jahre 2023 mit 35,0 % nach 30,0 % schlechter als im Vorjahr. Sie werden aber in beiden Jahren unverändert als zu hoch beurteilt. Der Sollwert liegt nach Erfahrungswerten bei 10 %. Die hohen Wasserverluste fallen dabei im Wesentlichen im Hauptort Schneeberg an.

Die im Rahmen der Erstellung der Steuerklärung erstellten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der einzelnen Gebühren ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Kämmerei vor und können jederzeit eingesehen werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt:

 

a) Der Jahresabschluss 2023 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden Summen: Bilanz in Aktiva und Passiva 1.154.217,09 €, Jahresverlust lt. Bilanz 7.971,32 €, Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung 7.971,32 €, wird hiermit festgestellt.

 

b) Der Jahresverlust 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Die Verbindlichkeiten beim Markt wurden bis Ende 2022 mit dem Zinssatz nach SUD 124, entnommen der Zeitreihen der Dt. Bundesbank verzinst. Ab dem Jahr 2023 wird die Verzinsung nach dem SUD 004 (Effektivzinssätze Banken DE / Bestände / Kredite an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, Ursprungslaufzeit über 5 Jahre, entnommen der Zeitreihen der Dt. Bundesbank) umgestellt, da er näher an der Realität liegt. Es wurde jeweils der Durchschnitt der 12 Monatswerte für die Festlegung der Zinsen gebildet (2023: 1,22 %).


Diskussionsverlauf:

2. Bgm. Pfeiffer sagt, dass 35 % Wasserverlust deutlich zu hoch ist. Mittlerweile konnten wieder die Werte vom Jahr 2022 erreicht werden. Er hat die Hoffnung, dass wir in einen Bereich von 15 % Wasserverlust kommen könnten.

1. Bgm. Repp teilt mit, dass der vorgeschriebene Wert der Behörde bei 10 % liegt.