Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 28.02.2018, lfd.Nr. 0714)

Gemäß §§ 35 des Jugendgerichtsgesetzes i.V.m. der Jugendschöffenbekanntmachung vom 07.12.2012 (JMBL S. 132 ff) zuletzt geändert am 27.10.2022, AZ E8 – 3221 E – 14870/2021 und B2 – 143 – 2, sind für die Jugendschöffengerichte beim Amtsgericht Obernburg am Main und für die Jugendkammern beim Landgericht Aschaffenburg die für die Jahre 2024 bis 2028 benötigten Hauptjugendschöffen und Ersatzjugendschöffen zu wählen.

Mit Schreiben vom 10.02.2023 wird der Markt Schneeberg aufgefordert, bis 17.03.2023 dem Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet 20 „Kinder, Jugend und Familie – Verwaltung und Jugendsozialarbeit“ mindestens je eine Frau und einen Mann zu benennen, welche die Voraussetzungen zum Jugendschöffen erfüllen und sich auch bereit erklären, dieses Ehrenamt zu übernehmen.

Zum Amt des Jugendschöffen sollen nur solche Personen berufen werden, die im Landkreis wohnen, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Bei der Auswahl ist es nicht angezeigt, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.

 

Die Vorschläge können bis zum 15.03.2023 schriftlich oder persönlich beim Markt Schneeberg abgegeben werden.