Sachverhalt:

Der Markt Schneeberg teilt mit, dass der Abrechnungszeitraum für die Wasser-/ und Abwassergebühren ab diesem Jahr umgestellt wird. Der neue Abrechnungszeitraum erstreckt sich künftig auf das jeweilige Kalenderjahr (01.01. – 31.12.). Auf die Gebührenschuld sind jeweils zum 15.03, 15.06, 15.09 und 15.12 eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Um in den neuen Abrechnungsturnus zu gelangen, wird der aktuelle Abrechnungszeitraum (01.10.2021 – 30.09.2022) einmalig um drei Monate (bis 31.12.2022) verlängert und umfasst somit 15 Monate (01.10.2021 bis 31.12.2022). Zur Vermeidung höherer Ausgleichszahlungen erhebt der Markt Schneeberg deshalb in diesem Jahr eine zusätzliche Vorauszahlungsrate zum 15.12.2022 in Höhe der vorherigen drei Abschlagszahlungen.

Es wird gebeten, die Zählerstände für die Abrechnung 2022 zum 31.12.2022 abzulesen. Der Markt Schneeberg wird zum Jahreswechsel entsprechende Zählerkarten mit der Bitte um Mitteilung des aktuellen Zählerstandes an die Haushalte versenden. Im Anschluss daran werden die entsprechenden Gebührenbescheide für das Jahr 2022 erlassen.

Die Abrechnung kann aufgrund der EDV technischen Umstellung voraussichtlich erst Anfang März 2023 erfolgen.

Den Grundstückseigentümern, die gegenüber ihren Mietern bei der Umlegung der Gebühren den bisherigen Abrechnungszeitraum beibehalten wollen, wird empfohlen, durch Selbstablesung ihrer Wasserzähler zum 30.09.2022 diese Zählerstände ihrer Abrechnung mit den Mietern zugrunde zu legen.

Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger gerne jederzeit mit der Kämmerei des Markt Schneeberg in Verbindung setzen.

 

1. Bgm. Repp bittet die Presse, diese Information zu veröffentlichen. Weiterhin wurde die Umstellung des Abrechnungszeitraumes im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Zusätzlich werden alle Bürgerinnen und Bürger noch angeschrieben, damit jedem diese Information vorliegt.


Diskussionsverlauf: