Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 15.09.2021, lfd.Nr. 0217)

Am 06.07.2022 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2020 durchgeführt.

 

Der Jahresabschluss 2020 weist folgende Summen aus:

Bilanz in Aktiva und Passiva                                      1.607.614,19 €

Jahresverlust lt. Bilanz                                                     95.137,71 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung              95.137,71 €.

Der Jahresverlust 2020 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).

 

Der Markt Schneeberg erhält für das Jahr 2020 eine Steuerrückerstattung in Höhe von 27.988,42 €. Darin ist der im Vorjahr noch nicht abzugsfähige Vorsteuerbetrag in Höhe von 16.519,60 € enthalten. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.

Im Sachbuch 2020 waren nur wenige solcher Beträge in einer Gesamthöhe von 852,31 € enthalten, welche für Maßnahmen und Beschaffungen anfielen, die im Jahre 2020 getätigt, jedoch abrechnungstechnisch erst im Jahre 2021 abgewickelt wurden. Dieser Betrag wird in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.

 

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge (vom Finanzamt zum 31.12.2019 festgestellt: 1.458.228 €) kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen. Durch das Weglassen der Staatszuschüsse aus Vorjahren ist die Wertung des steuerlichen Ergebnisses für die Gebührenhöhe zudem nicht zielführend.

 

Die Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2020 von 3,50 €/m³ auf 4,00 €/m³ war aufgrund der

Kalkulation geboten. Es zeichnet sich aber im Ergebnis des Jahres 2020 bereits ab, dass diese Erhöhung nicht ausreicht. Durch die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren und der leicht gestiegenen Abnahmemenge ist zwar ein Anstieg der Umsatzerlöse zu verzeichnen. Das Ergebnis hat sich aber trotzdem verschlechtert. Ausschlaggebend hierfür ist ein deutlicher Anstieg des Material- und Personalaufwands. Nur die Kapitalkosten sind etwas niedriger als im Vorjahr, da verschiedene Abschreibungszeiträume ausgelaufen sind.

Insgesamt hat sich der steuerliche Jahresverlust mit 95.137,71 € gegenüber dem Vorjahr (87.490,99 €) spürbar erhöht. Die Wasserverkaufsmenge nahm gegenüber dem Vorjahr um 1.971 m³ auf jetzt 68.2354 m³ zu.

 

Die rechnerischen Wasserverluste sind im Jahre 2020 mit 15,9 % nach 19,7 % besser als im Vorjahr. Sie werden aber in beiden Jahren unverändert als zu hoch beurteilt. Der Sollwert liegt nach Erfahrungswerten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes bei 10 %. Die hohen Wasserverluste fallen dabei im Wesentlichen im Hauptort Schneeberg an.

 

Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.


Beschluss:

a)  Der Jahresabschluss 2020 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden Summen:
          Bilanz in Aktiva und Passiva                                            1.607.614,19 €
          Jahresverlust lt. Bilanz                                                          95.137,71 €
          Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung                 95.137,71 €
 wird hiermit festgestellt.

b)    Der Jahresverlust 2020 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)    Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen
   (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).