Sachverhalt:
1. Bgm. Repp begrüßt Forstrat Speicher und Forstreferendar Paul Bauer und dankt für die Bereitschaft heute Abend hier zu sein.
1. Bgm. Repp führt aus, dass die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes nach Art. 19 Abs. 2 BayWaldG auf Forstwirtschaftspläne gestützt sein muss. Die Aufstellung der Forstwirtschaftspläne ist dabei Staatsaufgabe. Den Körperschaften sollen neue Forstwirtschaftspläne möglichst unmittelbar nach Ablauf der bisher geltenden Forstwirtschaftspläne zur Verfügung gestellt werden. Die Laufzeit der Forstwirtschaftspläne beträgt regelmäßig 20 Jahre, mit einer „Zwischenrevision“ nach 10 Jahren.
1. Bgm. Repp erklärt, dass die Laufzeit des aktuellen Forstwirtschaftsplan für den Markt Schneeberg bereits zum 31.12.2021 ausgelaufen ist. Er führt weiter aus, dass es daher notwendig ist, dass das Verfahren zur Erstellung der neuen Planung zeitnah begonnen werden muss..
Vorbehaltlich vorhandener staatlicher Haushaltsmittel wird folgende Zeitplanung vorgeschlagen:
- Vorstellung FE-Verfahren in der Gemeinderatssitzung 24.06.2022
- Beginn der Forsteinrichtungsarbeiten Spätherbst 2023
- Ergebnisse liegen vor Herbst 2024
- Beginn der 20jährigen Laufzeit des neuen Forstwirtschaftsplanes 01.01.2025
- Eigenanteil der Gemeinde wird fällig voraussichtlich im Sommer 2025
Forstreferendar Paul Bauer erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation, dass mit der Ausarbeitung der Forstwirtschaftspläne von der unteren Forstbehörde, nach Angebotseinholung, geeignete freiberufliche Forstsachverständige beauftragt werden. Die Auswahl der Forstsachverständigen erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung durch die Forstverwaltung.
Die Standorterkundung als Bestandteil der Forsteinrichtung ist in analoger Form (Papierkarte) vorhanden. Man könnte die Gelegenheit nutzen, diese Karte zu überarbeiten und zu digitalisieren.
Herr Forstreferendar Paul Bauer führt weiter fort, dass die Marktgemeinde Schneeberg aufgrund ihrer Waldgröße die Möglichkeit hat, zwischen verschiedenen Forsteinrichtungsverfahren zu wählen. Er geht hierbei zunächst auf die rechtlichen Vorgaben/ Grundlagen ein und erläutert im Anschluss die unterschiedlichen Einrichtungsverfahren. Er geht dabei insbesondere auf die Vor- und Nachteile der jeweiligen Variante ein.
Vergleich |
Variante: "Porsche" |
Variante: "Mercedes" |
Variante: "Golf" |
Variante: "Trabbi" |
Ergebnis: |
Neuer Forstwirtschaftsplan: 2024- 2043 |
Neuer Forstwirtschaftsplan: 2024 - 2043 |
Neuer Forstwirtschaftsplan: 2024 - 2043 |
Neuer Forstwirtschaftsplan: 2024 - 2043 |
Laufzeit: |
20 Jahre mit Überprüfung nach 10 Jahren |
20 Jahre mit Überprüfung nach 10 Jahren |
20 Jahre mit Überprüfung nach 10 Jahren |
20 Jahre mit Überprüfung nach 10 Jahren |
FE-Verfahren: |
Klassische FE mit permanenter Stichprobeninventur |
Klassische FE mit nicht-permanenter Stichprobeninventur |
Klassische FE |
Klassische FE |
Stichprobeninventur |
Betrieb |
Betrieb |
entfällt |
entfällt |
Wiederholung der Stichproben-Inventur |
10 - 12 Jahre |
20 Jahre |
entfällt |
entfällt |
Verfahren zur Vorratsermittlung |
Gesamt-Betrieb Stichproben |
Gesamt-Betrieb Stichproben |
In VJ-Beständen und AD: Stichproben mit Relaskop. Restfläche: Schätzung Ertragstafel |
In VJ-Beständen und AD: Stichproben mit Relaskop. Restfläche: Schätzung Ertragstafel |
Vorratsermittlung Genauigkeit |
Fehler: 2 - 5 % |
Fehler: 2 - 5 % |
Fehler 5 - 10% |
Fehler 5 - 10% |
Zuwachsermittlung |
Messung/Vergleich |
Ertragstafel |
Ertragstafel |
Ertragstafel |
Qualitätsermittlung: |
Einzelbaumweise in der Stichprobe |
Einzelbaumweise in der Stichprobe |
Bestandsschätzung |
Bestandsschätzung |
Stärkeklassen-verteilung |
ja |
ja |
entfällt |
entfällt |
Schadensansprache |
Einzelbaumweise in der Stichprobe |
Einzelbaumweise in der Stichprobe |
Schätzung |
Schätzung |
Erhebung der Verjüngung |
Betrieb/Messung |
Betrieb/Messung |
Nur für Verjüngungsbestände/ Schätzung |
Nur für Verjüngungsbestände/ Schätzung |
Erhebung Totholz |
Betrieb |
Betrieb |
entfällt |
entfällt |
Erhebung Biotopbäume: |
Betrieb |
Betrieb |
entfällt |
entfällt |
Digitalisierung der Standorterkundung |
enthalten |
enthalten |
enthalten |
entfällt |
50% Kosten-Anteil der Stadt (geschätzt!) in 2023-2024 fällig: |
36.956 € |
36.956 € |
22.676 € |
20.156 € |
Inventurkosten der Zwischenrevision 2033 |
8.000 € |
entfällt |
- |
- |
Empfehlung des AELF: |
x |
X |
x |
|
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Vergabe der Forsteinrichtung im
Verfahren „Golfvariante“ (Kostenschätzung von 22.676 €) und einer
Digitalisierung der Standortskarte zu.
Diskussionsverlauf:
Nach dem Vortrag von Herrn Forstreferendar Paul Speicher führt 2. Bgm. Pfeiffer aus, dass ihn an diesen unterschiedlichen Varianten störe, dass die Lücke der Betriebsgrößen zwischen den zwei in Frage kommenden Varianten „Mercedes“ und „Golf“ sehr groß ist. So ist die Variante „Golf“ für Betriebe bis zu 500 ha geeignet, während die nächstgrößere Variante „Mercedes“ erst ab einer Betriebsgröße von über 1.000 ha geeignet erscheint. Herr Forstrat Speicher bestätigt die Aussage von 2. Bgm. Pfeiffer und führt hierzu aus, dass seiner Meinung nach die Versionen „Trabbi“ und „Porsche“ von vornherein ausgeschlossen werden können, da diese nicht einschlägig für den Markt Schneeberg sind. Zwischen den anderen beiden Varianten müsste sich der Gemeinderat entsprechend Gedanken machen, welche er bevorzugen würde.
3. Bgm. Wöber erläutert, dass der Markt Schneeberg grundsätzlich keine wertvollen Altbestände mehr hat. Da der Markt Schneeberg seiner Meinung nach sich momentan u.a. klimatisch bedingt in einem Umbau befindet, würde er gerne eine Variante wählen die den Markt Schneeberg bei diesem Waldumbau begleiten bzw. unterstützen kann.
Herr Forstrat Speicher erklärt, dass neben dem Inventurverfahren auch noch ein Standardbuch über die Waldbestände erstellt wird. Dort werden sämtliche Bestände dokumentiert und zusammengetragen. Des Weiteren wird auch ein Revierbuch, welches zukünftig die Handlungsweisen vorgibt, erstellt. Bei der Entscheidung bezüglich einer Variante führt er aus, dass grundsätzlich beim Markt Schneeberg die Variante „Golf“ schon noch möglich wäre. Wenn man jedoch eine genauere Variante bevorzugen will, würde sich die Variante „Mercedes“ entsprechend anbieten. Er erinnert den Marktgemeinderat daran, dass das ganze Vorhaben für die nächsten 20 Jahre geplant wird.
Anschließend geht Herr Forstrat Speicher auf die geschätzten Gesamtkosten für die neue Forsteinrichtung ein. Diese betragen voraussichtlich je nach Variante 40.000 bis 73.000 Euro. Auf den Markt Schneeberg entfallen 50 % der dem Staat entstehenden Kosten. Die Kosten der Sachverständigen werden von der Forstverwaltung vorfinanziert. Die Rückforderung des Kostenanteils der Gemeinde erfolgt erst nach Abschluss der Arbeiten und der Verbindlichkeitserklärung des Werkes. Es besteht die Möglichkeit die Summe des Eigenanteils bereits zu einem früheren Zeitpunkt gestaffelt zu leisten. Die Kosten des Verfahrens ließen sich somit auf 2 Wirtschaftsjahre verteilen.
Im Anschluss gibt 3. Bgm. Wöber zu bedenken, dass man insbesondere die im Gemeindegebiet vorhanden Steillagen und die allgemeine Topografie des Gemeindegebiets berücksichtigten müsste. Herr Forstrat Speicher erklärt, dass im Rahmen der Inventur auch in die Steilhänge gegangen und der Bestand gezählt werden muss.
1. Bgm. Repp und GR Haas geben zu Protokoll, dass sie die Variante „Golf“ als ausreichend empfinden.
Abschließend erklärt Herr Forstrat Speicher, dass nach dem heutigen Tag ein entsprechendes Vergabeverfahren eingeleitet wird. Dies dauert jedoch zeitlich oft sehr lang. Nach der Submission wird das Ergebnis entsprechend nochmal dem Gemeinderat präsentiert, welcher dann entsprechend über die Vergabe beschließen muss.