Sachverhalt:
Die Bauherren beabsichtigen den Anbau eines Balkons mit Treppenanlage auf den Fl.Nrn. 112 und 111/1, Bahnhofstr. 5, 63936 Schneeberg. Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO auf einer Länge von 1,265 Meter bzw. 3 Meter wurde vom Eigentümer erteilt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen bleibt unberührt.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt
Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die
Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.