Sitzung: 16.03.2022 Gemeinderat
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 15.09.2021, lfd.Nr. 221)
Die
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Grüngutplatzes beschäftigt die
Gemeinde schon seit Beginn der Legislaturperiode 2020. Einige Hürden wurden
schon genommen, jetzt fehlt noch die Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der
Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 15.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die
Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Grüngutsammelplatz“
beschlossen.
Der
erste Schritt ist nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sowie der Nachbargemeinden.
Die
Planunterlagen und der Umweltbericht wurden vom Ingenieurbüro Christian
Klingenmeier vorbereitet und liegen ab dem 23.03.2022 bis 25.04.2022 im Rathaus
Schneeberg zur Einsicht aus.
Die
Träger der öffentlichen Belange und die Nachbargemeinden werden bis zum
25.04.2022 um Stellungnahmen gebeten.
Die
Stellungnahmen finden dann Berücksichtigung bei der Beschlussfassung.
1. Bgm. Repp teilt mit, dass sich dieses Verfahren
sich noch bis Herbst dieses Jahres hinziehen kann. Es wird allerdings immer
wichtiger den Grüngutplatz zu vorgegebenen Zeiten und unter Aufsicht zu öffnen,
da mittlerweile Grüngutabfälle von auswärtigen Gewerbeunternehmen auf unserem Grüngutsammelplatz
abgeladen werden.