Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 15.09.2021, lfd.Nr. 221)

Die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Grüngutplatzes beschäftigt die Gemeinde schon seit Beginn der Legislaturperiode 2020. Einige Hürden wurden schon genommen, jetzt fehlt noch die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 15.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Grüngutsammelplatz“ beschlossen.

Der erste Schritt ist nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sowie der Nachbargemeinden.

Die Planunterlagen und der Umweltbericht wurden vom Ingenieurbüro Christian Klingenmeier vorbereitet und liegen ab dem 23.03.2022 bis 25.04.2022 im Rathaus Schneeberg zur Einsicht aus.

Die Träger der öffentlichen Belange und die Nachbargemeinden werden bis zum 25.04.2022 um Stellungnahmen gebeten.

Die Stellungnahmen finden dann Berücksichtigung bei der Beschlussfassung.

1. Bgm. Repp teilt mit, dass sich dieses Verfahren sich noch bis Herbst dieses Jahres hinziehen kann. Es wird allerdings immer wichtiger den Grüngutplatz zu vorgegebenen Zeiten und unter Aufsicht zu öffnen, da mittlerweile Grüngutabfälle von auswärtigen Gewerbeunternehmen auf unserem Grüngutsammelplatz abgeladen werden.