Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 20.12.2021 informiert das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, München, dass der Bayerische
Ministerrat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf der Teilfortschreibung
des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) zustimmend zur Kenntnis genommen
hat.
Durch
die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen
im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen
vorgenommen:
1.
Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen
2.
Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt
3.
Für nachhaltige Mobilität
Dabei
werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus
abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst
krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.
Gemäß
Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden,
Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP zu beteiligen. Sie haben die
Möglichkeit, zum Fortschreibungsentwurf einschließlich Umweltbericht bis zum 1. April 2022 gegenüber dem
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Stellung zu
nehmen.
1. Bgm. Repp schlägt vor, folgende Stellungnahme abzugeben:
Der Markt Schneeberg hat sich
mit dem Entwurf des LEP Bayern auseinandergesetzt und ist mit folgenden
Festlegungen nicht einverstanden:
·
Entwicklung
nur noch dort, wo alle denkbaren Infrastrukturen vorhanden sind
Unter Punkt 2.2.5 ist die Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums
geregelt.
Es wird über die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
ländlichen Raumes gesprochen. Dies ist zu begrüßen und würde den Zuzug aus den
Ballungszentren in die ländliche Region erheblich fördern.
Jedoch ist die Festlegung widersprüchlich, dass die Infrastruktur nur noch in
zentralgelegenen Orten weiterentwickelt werden soll.
Es muss weiterhin für jede Gemeinde möglich sein, sich entsprechend der
örtlichen Voraussetzungen zu entwickeln.
·
Keine
Entwicklungen dort, wo einzelne Infrastrukturen fehlen
Dies würde bedeutet, dass die
Entwicklung von ländlichen Kommunen, die strukturell schwach aufgestellt sind,
keine nennenswerte Rolle mehr spielt. Ein Wegzug vom ländlichen Raum wäre
vorprogrammiert.
Das ist für den Markt Schneeberg so nicht akzeptabel. Der Markt Schneeberg würde
es begrüßen, die schwachen Kommunen weiterhin zu berücksichtigen.
·
Eine
uneingeschränkte Pflicht zum Vorrang der Innenentwicklung bei damit verbundenem
Stopp der Außenentwicklung
Die vorrangige Innenentwicklung vor
der Außenentwicklung ist unser aller Bestreben.
Hierfür werden auch immer wieder Förderprogramme über die Städtebauförderung
und das Amt für Ländliche Entwicklung zur Verfügung gestellt.
Es werden in gewissen Abständen im Rahmen des Leerstandsmanagements Umfragen
getätigt um die Innerortsentwicklung voranzutreiben, die oft ohne Erfolg sind.
Deshalb ist es wichtig eine eingeschränkte Außenentwicklung betreiben zu
können.
·
Eine bisher
nicht dagewesene Konzentration auf die Zentren, Verdichtungsräume und
Ballungsräume
Das Wohnen in dünn besiedelten Räumen
findet keine Beachtung mehr. Das ist aus der Sicht der Gemeinde nicht
hinnehmbar. Es müsste doch angestrebt werden, die dicht besiedelten
Ballungsräume zu entlasten. Deshalb ist es wichtig, allen Räumen die
Möglichkeit einzuräumen, sich je nach Bedarf wohnraumtechnisch zu entwickeln.
Zusammenfassend
betrachtet sieht der Markt Schneeberg durch den neu vorgelegten Entwurf des
Landesentwicklungsprogramms die Gefahr, dass zahlreiche Landgemeinden und deren
Ortsteile in ihrer Entwicklung eingeschränkt bzw. ganz gestoppt werden.
Für die Ballungsräume würde dies eine weitere Belastung bedeuten. Dort ist aktuell
der Wohnraum als sehr knapp zu beurteilen.
Zu Gunsten der Kommunen im Ländlichen Raum bittet der Markt Schneeberg, seine
Bedenken in die Planung mit einfließen zu lassen.
Beschluss:
Die Mitglieder des Marktgemeinderates sind mit der
vorgelegten Stellungnahme einverstanden.
Diskussionsverlauf:
2. Bgm. Pfeiffer findet die Stellungnahme gut ausgearbeitet und beschrieben und empfiehlt gerade im Bezug auf Homeoffice, dass der Ländliche Raum nicht auf der Strecke bleiben darf.
3. Bgm. Wöber berichtet, dass die Kosten in den Ballungsräumen exponentiell steigen. Er hält es für eine absolut fehlgeleitete Politik und findet die Stellungnahme sehr gut.