Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 20.12.2021 informiert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, München, dass der Bayerische Ministerrat in seiner Sitzung am 14.12.2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) zustimmend zur Kenntnis genommen hat.

Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:

1.    Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen

2.    Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt

3.    Für nachhaltige Mobilität

Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden, Städte und Landkreise bei der Änderung des LEP zu beteiligen. Sie haben die Möglichkeit, zum Fortschreibungsentwurf einschließlich Umweltbericht bis zum 1. April 2022 gegenüber dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Stellung zu nehmen.

 

1. Bgm. Repp schlägt vor, folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Der Markt Schneeberg hat sich mit dem Entwurf des LEP Bayern auseinandergesetzt und ist mit folgenden Festlegungen nicht einverstanden:

 

·         Entwicklung nur noch dort, wo alle denkbaren Infrastrukturen vorhanden sind
Unter Punkt 2.2.5 ist die Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums geregelt.
Es wird über die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ländlichen Raumes gesprochen. Dies ist zu begrüßen und würde den Zuzug aus den Ballungszentren in die ländliche Region erheblich fördern.
Jedoch ist die Festlegung widersprüchlich, dass die Infrastruktur nur noch in zentralgelegenen Orten weiterentwickelt werden soll.
Es muss weiterhin für jede Gemeinde möglich sein, sich entsprechend der örtlichen Voraussetzungen zu entwickeln.

 

·         Keine Entwicklungen dort, wo einzelne Infrastrukturen fehlen
Dies würde bedeutet, dass die Entwicklung von ländlichen Kommunen, die strukturell schwach aufgestellt sind, keine nennenswerte Rolle mehr spielt. Ein Wegzug vom ländlichen Raum wäre vorprogrammiert.
Das ist für den Markt Schneeberg so nicht akzeptabel. Der Markt Schneeberg würde es begrüßen, die schwachen Kommunen weiterhin zu berücksichtigen.

 

·         Eine uneingeschränkte Pflicht zum Vorrang der Innenentwicklung bei damit verbundenem Stopp der Außenentwicklung
Die vorrangige Innenentwicklung vor der Außenentwicklung ist unser aller Bestreben.
Hierfür werden auch immer wieder Förderprogramme über die Städtebauförderung und das Amt für Ländliche Entwicklung zur Verfügung gestellt.
Es werden in gewissen Abständen im Rahmen des Leerstandsmanagements Umfragen getätigt um die Innerortsentwicklung voranzutreiben, die oft ohne Erfolg sind. Deshalb ist es wichtig eine eingeschränkte Außenentwicklung betreiben zu können.

 

·         Eine bisher nicht dagewesene Konzentration auf die Zentren, Verdichtungsräume und Ballungsräume
Das Wohnen in dünn besiedelten Räumen findet keine Beachtung mehr. Das ist aus der Sicht der Gemeinde nicht hinnehmbar. Es müsste doch angestrebt werden, die dicht besiedelten Ballungsräume zu entlasten. Deshalb ist es wichtig, allen Räumen die Möglichkeit einzuräumen, sich je nach Bedarf wohnraumtechnisch zu entwickeln.

 

Zusammenfassend betrachtet sieht der Markt Schneeberg durch den neu vorgelegten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms die Gefahr, dass zahlreiche Landgemeinden und deren Ortsteile in ihrer Entwicklung eingeschränkt bzw. ganz gestoppt werden.
Für die Ballungsräume würde dies eine weitere Belastung bedeuten. Dort ist aktuell der Wohnraum als sehr knapp zu beurteilen.
Zu Gunsten der Kommunen im Ländlichen Raum bittet der Markt Schneeberg, seine Bedenken in die Planung mit einfließen zu lassen.


Beschluss:

Die Mitglieder des Marktgemeinderates sind mit der vorgelegten Stellungnahme einverstanden.


Diskussionsverlauf:

2. Bgm. Pfeiffer findet die Stellungnahme gut ausgearbeitet und beschrieben und empfiehlt gerade im Bezug auf Homeoffice, dass der Ländliche Raum nicht auf der Strecke bleiben darf.

3. Bgm. Wöber berichtet, dass die Kosten in den Ballungsräumen exponentiell steigen. Er hält es für eine absolut fehlgeleitete Politik und findet die Stellungnahme sehr gut.