Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bauherren beabsichtigen eine Wohnraumerweiterung im Erdgeschoss sowie einen neuen Treppenaufgang auf der Fl.Nr. 6351, Zittenfeldener Straße 1, 63936 Schneeberg. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“. Die Bauherren haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen eine Befreiung von den Vorschriften für die Errichtung eines Pultdaches anstatt eines Satteldaches. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass aus baukonstruktiver Sicht der Erweiterungsbau mit einem Pultdach geplant ist, damit der Regen vom Gebäude weggeführt werden kann. Bei einem Satteldach wäre dies nicht der Fall. Im Zusammenhang des gesamten Objektes werden zudem die Grundzüge der Planung gem. § 31 Abs. 2 BauGB nicht berührt und die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen wird mit 3 Stellplätzen für zwei Wohneinheiten erfüllt.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ stimmt der Marktgemeinderat zu.