Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Bauherren beabsichtigen den Wohnhausneubau mit Garage auf der Fl.Nr. 4844/9, Schulhof 3, 63936 Schneeberg. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Schule“. Die Bauherren haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragen eine Befreiung wegen der Überschreitung der Baugrenze. Der eingeschossige Erker und die Garage ragen 78 cm in südlicher Richtung über die Baugrenze. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass die Befreiung städtebaulich vertretbar ist, nachbarschaftsrechtliche Belange werden nicht berührt, Abstandsflächen werden eingehalten.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen wird mit zwei Stellplätzen in der Garage erfüllt.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet.

Der Bauantrag ist zu Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schule“ stimmt der Marktgemeinderat zu.

 

GR Speth hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.