Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 13.09.2017, lfd.Nr. 0625)

Mit Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 17.10.2017 wird der Markt Schneeberg im Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) dazu verpflichtet, die auf dem Grundstück Fl.Nr. 294 der Gemarkung Hambrunn vorgenommenen Auffüllungen mit Ziegelbruch bis spätestens 31.12.2017 vollständig zu entfernen und die Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen, sowie dem Landratsamt bis zum 08.01.2018 entsprechende Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung vorzulegen.

 

Diesem Vorgang liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Herr Günter Farrenkopf, Hambrunn Haus Nr. 15, hatte großflächige Auffüllungen im Rahmen des Waldwegebaus mit alten Dachziegeln auf dem in seinem Eigentum befindlichen Grundstück Fl.Nr. 466 vorgenommen. Diese hat er nach Aufforderung des Landratsamtes Miltenberg beseitigt und entsorgt. Das Landratsamt hat bei einem Ortstermin festgestellt, dass auf dem angrenzenden Waldweg auf dem im Eigentum des Marktes Schneeberg befindlichen Nachbargrundstück Fl.Nr. 294 ebenfalls Ziegelbruch vorhanden ist. Dieser Ziegelbruch stammt auch von Günter Farrenkopf, da er der einzige Benutzer dieses Waldweges ist. Er selbst hat die Ziegel dorthin gefahren oder die Anfahrt der Ziegel dorthin veranlasst. Der Waldweg führt von der Hornbacher Straße zum Anwesen von Günter Farrenkopf, der entlang des Waldweges größere Mengen Brennholz auf dem gemeindeeigenen Grundstück gelagert hat.

 

Die Gemeinde forderte Günter Farrenkopf auf, den Ziegelbruch zu beseitigen. Herr Farrenkopf machte den Vorschlag, dass er die Entsorgung übernimmt, wenn die Gemeinde die Kosten für die anfallenden Baggerstunden trägt. Die Gemeinde ging auf diesen Vorschlag nicht ein, sondern verlangte, dass er auch die Kosten für die Baggerstunden übernimmt.

Anfang November war ein Besprechungstermin mit Vertretern des Landratsamtes, der Gemeinde und mit Herrn Günter Farrenkopf vereinbart. Herr Farrenkopf blieb dieser Besprechung unentschuldigt fern.

 

Im Bescheid des Landratsamtes vom 17.10.2017 wird dargelegt, dass Ziegelbruch als potentiell grundwasser- und bodengefährdender Bauschutt zählt und das Material zur Gefährdung der Allgemeinheit geeignet ist. Nach Auffassung des Landratsamtes ist die Anordnung auf Beseitigung des Ziegelbruchs erforderlich und angemessen.

 

Der Ziegelbruch stammt laut Vermutung des Landratsamtes Miltenberg aus einer oder mehreren Rück-/Baumaßnahme(n). Es ist bekannt, dass Herr Günter Farrenkopf bei Privatleuten solche Abfälle abholte und offensichtlich illegal auf dem Waldweg entsorgt hat.

Bürgermeister Kuhn bittet deshalb die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Schneeberg um Mithilfe bei der Beweissicherung.

 

Ein weiteres laufendes Verfahren über den Vorfall einer illegalen Abfallbeseitigung vom 24. August 2016, bei dem Bauholz auf dem Grundstück von Herrn Günter Farrenkopf verbrannt wurde und dabei ein Waldbrand nur durch den Einsatz der örtlichen Feuerwehren eingedämmt werden konnte, ist derzeit bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg anhängig. Der Vorgang wird dort unter dem Aktenzeichen 112JS13828/16 geführt. Zwischenzeitlich wurde ein Strafbefehl gegen Herrn Günter Farrenkopf erlassen. Dessen Verteidiger hat um Akteneinsicht gebeten. Ob und wann eine Gerichtsverhandlung stattfindet, ist derzeit noch nicht bekannt.

 

Bürgermeister Kuhn kann sich durchaus einen Zusammenhang zwischen diesen beiden Vorgängen vorstellen.

 


Diskussionsverlauf:

Der Vorsitzende erklärt, dass sich das Landratsamt an den Eigentümer des Grundstückes als Zustandsstörer wendet und den Markt Schneeberg dazu verpflichtet, den Rückbau zu veranlassen

Gemeinderat Speth könnte sich eine Entlastung der Gemeinde vorstellen, wenn es ihr gelingt, durch Materialanalysen einen Nachweis zu erbringen, dass die abgelagerten Ziegel nicht umweltschädlich sind.

Gemeinderat Kuhn bringt zum Ausdruck, dass zunächst der Eigentümer in Haftung genommen wird und dieser, sofern ermittelbar, die Aufwendungen später auf den Verursacher abwälzen könne.