Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 07.07.2017, lfd.Nr. 0594)

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.07.2017 beschlossen, vier Anträge zur Verbesserung der Verkehrssituation im Verlauf der Ortsdurchfahrt der B 47 bei den entsprechenden Fachbehörden zu stellen.

 

Mit Schreiben vom 28. September 2017 hat das Landratsamt Miltenberg in Person von Herrn Landrat Jens-Marco Scherf zu drei dieser Anträge Stellung bezogen.

 

1.) Errichtung eines Fußgängerüberwegs an der B 47 im Bereich Bahnhofstraße/Ringstraße

 

Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der B 47 im Bereich Bahnhofstraße/Ringstraße ist grundsätzlich denkbar. Dazu ist jedoch eine Zählung der Fußgänger- und Verkehrsströme, welche das Staatliche Bauamt vornehmen wird, erforderlich. Der Zeitpunkt dieser Zählung steht noch nicht fest. Die Zahl der Fußgänger wird dazu in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr an drei verschiedenen Zählstellen einen Tag lang ermittelt. Gleichzeitig wird auch der Umfang des Straßenverkehrs eine Woche lang erfasst.

Der Markt Schneeberg müsste sich bereit erklären, im Falle der Verwirklichung des Vorhabens für die erforderliche Beleuchtung des Fußgängerüberwegs zu sorgen und die hierfür anfallenden Kosten zu übernehmen.

Ob die Zählung noch im November/Dezember dieses Jahres oder erst im Monat März 2018 durchgeführt wird, soll mit dem Straßenbauamt Aschaffenburg abgeklärt werden.

 

2.) Ausweitung des bestehenden Geschwindigkeitsbereiches von 30 km/h auf der B 47

 

Eine Ausweitung des bestehenden Geschwindigkeitsbereiches von 30 km/h auf die Strecke vom Rathaus bis zur Gaststätte „Odenwald“ in Richtung Amorbach, sowie bis zur Gebäude der ehemaligen Raiffeisenbank in Richtung Rippberg ist gemäß den aktuell bestehenden rechtlichen Möglichkeiten nicht realisierbar. Dem Markt Schneeberg wird seitens des Landratsamtes angeraten, auf Basis der Zahlen aus der Verkehrszählung 2015 eine Lärmberechnung vornehmen zu lassen und diese als Grundlage für eine erneute Antragstellung heranzuziehen.

 

3.) Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage an der B 47 als Modellversuch

 

Hierzu verweist das Landratsamt Miltenberg auf den Abschlussbericht des Bayerischen Staatsministerium des Innern über eine bereits erfolgte probeweise Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage. In diesem Abschlussbericht wird die Einrichtung solcher Messanlagen grundsätzlich, jedoch nur unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien, befürwortet. Diese Kriterien sind unter anderem:

 

-     bestehender Unfallhäufungspunkt

-     überhöhte Geschwindigkeit als Ursache für Verkehrsunfälle und die Schwere der Unfallfolgen

-     überdurchschnittlich hohe Beanspruchungsquote der Straße

 

Eine Anfrage bei der Polizeiinspektion Miltenberg hat ergeben, dass sich im Verlauf der B 47 im Zeitraum vom 25.09.2014 bis 25.09.2017 innerhalb von drei Jahren insgesamt 12 Verkehrsunfälle ereigneten. Dabei wurden insgesamt zwei Personen schwer bzw. leicht verletzt. Überwiegend handelte es sich um Ab- bzw. Einbiegeunfälle und um Unfälle mit überwiegend geringem Sachschaden.

 

Nach einer dem Landratsamt Miltenberg vorliegenden Verkehrszählung des Staatlichen Bauamtes vom Mai 2017 weist die B 47 eine Belastung von durchschnittlich 6.932 Fahrzeugen pro Tag auf. Auf dieser Grundlage wird der Markt Schneeberg gebeten, hinsichtlich der vorstehend genannten Anforderungskriterien die Erfolgsaussichten für den gewünschten Modellversuch neu zu beurteilen und mitzuteilen, ob der Antrag aufrechterhalten werden soll.

 

4.) Erneuerung des Straßenbelags in der Ortsdurchfahrt Schneeberg der B 47

 

Zu dem mit Schreiben vom 10.08.2017 an das Staatliche Bauamt Aschaffenburg gerichteten Antrag auf zeitnahe Erneuerung des Asphaltbelags in der Ortsdurchfahrt der B 47, insbesondere zur Reduzierung der Lärmbelastung, hat die Fachbehörde ebenfalls Stellung bezogen.

 

Lt. Ausführungen von Herrn Aldenhoff, Fachbereichsleiter der Abteilung „Straßenbau“ beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg, ist die Erneuerung des Straßenbelags im Zuge der Ortsdurchfahrt der B 47 in Schneeberg in der Planung der Projekte für Bundesstraßen in den Jahren 2017 und 2018 nicht enthalten. Das Anliegen des Marktes Schneeberg wird lt. Aussage von Herrn Aldenhoff derzeit noch geprüft und wird voraussichtlich im kommenden Jahr noch nicht zum Tragen kommen. Für das Jahr 2019 wird die Erneuerung der Straßendecke jedoch in Aussicht gestellt. Da die Stelle des Leiters des Staatlichen Bauamtes derzeit noch nicht neubesetzt ist, konnte Herr Aldenhoff dem Bürgermeister noch keine endgültige Zusage hierfür machen.

 

Zur Verdeutlichung vorstehender Aussagen und Stellungnahmen informiert 1. Bürgermeister Kuhn noch über die Ergebnisse der zwischenzeitlich vorliegenden Straßenverkehrszählung 2015.

Bei dieser Verkehrszählung ist nur eine Zählstelle, nämlich die in Richtung Rippberg, aufgeführt und ausgewertet. Die Zahlen der Zählstelle in Richtung Amorbach sind auf unerklärliche Weise abhandengekommen. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat Nachforschungen darüber angestellt, aber keine Erklärung von der Bundesanstalt für Verkehr bekommen.

 

Das Durchschnittliche Tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) beträgt an der ausgewerteten Zählstelle 4.274 Fahrzeuge bei einem Anteil von 464 Schwerlastverkehrsfahrzeugen. Das bedeutet gegenüber der letzten Zählung einen Rückgang von 400 Fahrzeugen. Der Schwerlastverkehr hätte dabei sogar um 170 Fahrzeuge abgenommen.

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat im April 2017 für den Markt Schneeberg mit Seitenradarmessung eine weitere Zählung durchgeführt. Dabei lag das DTV mit 5.260 Fahrzeugen wieder um etwa 1.000 Fahrzeuge pro Tag höher, und auch das Aufkommen an Schwerlastverkehrsfahrzeugen erhöhte sich auf 511.

Zum Vergleich dazu beträgt das statistisch Durchschnittliche Tägliche Verkehrsaufkommen im Rhein-Main-Ballungsraum 16.873 Fahrzeuge. Das DTV auf bayerischen Bundesstraßen liegt bei 9.640 Fahrzeugen.

 

Die Verkehrszählungen im Jahre 2015 erfolgten nicht mehr stundenweise mittels Strichlisten, sondern jeweils eine Woche lang über Messanlagen. Diese Daten werden im Anschluss daran unmittelbar an die Bundesanstalt für Verkehr übermittelt.

 

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat nunmehr beschlossen, im nächsten Jahr, wenn die Ortsdurchfahrt von Kirchzell wieder offen ist, eine neue Verkehrszählung durchzuführen. Es erfolgen wieder drei Zählungen über jeweils eine Woche im Frühjahr, Sommer und Herbst des Jahres. Die Auswertung der Messungen kann dann voraussichtlich Anfang 2019 vorgelegt werden.

 


Diskussionsverlauf:

Gemeinderat Haas bringt die in verschiedenen Oberbayerischen Gemeinden versuchsweise eingesetzten mobilen Blitzanlagen zur Sprache. Da diese mobilen Anlagen nicht genehmigungspflichtig seien, könne man mit deren Aufstellung bestehende Vorschriften umgehen.

Mehrere Gemeinderäte schließen sich dieser Auffassung an und plädieren für einen Einsatz derartiger Anlagen auch in Schneeberg.

 

Für Gemeinderat Wöber ist es nicht nachvollziehbar, dass vier Kilometer weiter in Baden-Württemberg in Rippberg auf derselben Bundesstraße eine stationäre Messeinrichtung genehmigt und aufgestellt wurde, obwohl dort mit Sicherheit auch nicht die für Bayern hierfür geltenden Anforderungskriterien erfüllt sind. Er bittet außerdem darum, dass bei künftigen Terminen und Besprechungen mit Verkehrsfachbehörden die Mitglieder des Marktgemeinderates mit einbezogen werden.

 

Gemeinderat Speth betont nochmals die Notwendigkeit des Einsatzes mobiler Blitzanlagen. Gerade die in der Vergangenheit durchgeführten verdeckten Messungen brachten andere Ergebnisse hervor als die Geschwindigkeitsüberwachung durch den Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung“, insbesondere in den Abendstunden. Er fordert unter Zustimmung weiterer Gemeinderäte die Verwaltung auf, hierzu einen Prozess anzustreben und diesen gegebenenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof durchzuziehen. Ein derartiger Musterprozess würde nach seiner Meinung in ganz Deutschland Wellen schlagen. Herr Speth fühlt sich in dieser Angelegenheit vom Freistaat Bayern diskriminiert.

 

Bürgermeister Kuhn verweist auf das föderalistische System der Bundesrepublik Deutschland. Dieses garantiere den Bundesländern, sich eigenständig für eine solche Regelung zu entscheiden.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wird die Problematik der gewünschten Ausweitung des bestehenden Geschwindigkeitsbereiches von 30 km/h auf der B 47 thematisiert. Dabei wird die ablehnende Haltung des Landratsamtes Miltenberg stark kritisiert. Da das Schreiben des Landrats überwiegend auf bestehende Verwaltungsvorschriften verweist, frage man sich, ob hierbei kein Spielraum bestehe bzw. ob im Amt überhaupt Bereitschaft dazu vorhanden sei, sich für dieses Anliegen des Marktes Schneeberg intensiv einzusetzen.

Es bestehe nach wie vor die Forderung nach einer Erweiterung des derzeitigen Geschwindigkeitsbereiches von 30 km/h auf der B 47. Ein erster Schritt hierzu könnte das Versetzen des Beginns der 30 km/h –Regelung aus Richtung Amorbach kommend von der Kirche bis auf Höhe des Rathauses sein. Ein weiterer Vorschlag ist, einen Fußgängerüberweg im Bereich der Einmündung der Neudorfer Straße in die B 47 („Schulbuckel“) zu errichten.

 

Alle Mitglieder des Marktgemeinderates sind sich darüber einig, an den Landrat heranzutreten und weitere intensive Gespräche mit den Fachbehörden zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der Ortsdurchfahrt der B 47 zu führen.