Sachverhalt:
Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“ hat das Amt
für Ländliche Entwicklung Unterfranken im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 28.08.2013, AZ.
LD-B – G 4622 – bereits Stellung genommen. Auf dieses Schreiben wird im Rahmen
der Anhörung nach § 4 Abs. 2 BauGB verwiesen.
Hierzu wird folgendes ergänzt:
Die Ausweisung von 15 neuen Bauplätzen wird mittel- bis langfristig das
Leerstandsrisiko im Ortskern verstärken. Die Anzahl der Gebäudeleerstände im
Altortbereich wird aufgrund der demographischen Entwicklung im Landkreis
Miltenberg mit einem prognostizierten Bevölkerungsrückgang von rund 8 % in
Zukunft sicherlich ansteigen.
Eine Flächenmanagement-Datenbank auf der Grundlage des vom Bayerischen
Landesamt für Umwelt den Kommunen kostenfrei zur Verfügung gestellten
Programmes bietet wertvolle Hilfestellung bei der Erfassung leerstehender und
vom Leerstand bedrohter Gebäude und der Befragung der Eigentümer.
Dem Markt Schneeberg wird die Erstellung einer
Flächenmanagement-Datenbank empfohlen. Von der Ausweisung neuer Bauflächen
sollte bis zu deren Fertigstellung abgesehen werden.
Erläuterung der Verwaltung:
Es werden in Schneeberg keine leerstehenden Gebäude angeboten, die für
junge Familien als Bauplatz geeignet sind. Geeignete unbebaute Grundstücke
werden von privaten Eigentümern zurzeit nicht verkauft.
Wie bereits festgestellt, besteht eine große Nachfrage an den
auszuweisenden Grundstücken.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
beschließt, die Ausweisung der Bauflächen weiter zu betreiben.