Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13.08.13 Nr. 24-8291.06-12/13 zu dem genannten Bauleitplanentwurf Stellung genommen.

 

Der Bauleitplanentwurf ist inzwischen aus raumordnerischer Sicht nicht wesentlich geändert worden. Die Regierung von Unterfranken verweist weiterhin auf die vorgenannte Stellungnahme. Der Bedarf – unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung - für das Baugebiet, in dem 15 Baugrundstücke mit 3 zulässigen Vollgeschossen vorgesehen sind, ist nach wie vor nicht dargelegt. Es sind verfügbare Bauplätze vorhanden und es dürfte auch zumindest ein Teil des künftigen Bedarfs aus den „zurückgehaltenen“ Baugrundstücken gedeckt werden. Des Weiteren sind auch innerörtliche Leerstände in die Betrachtungen mit einzubeziehen.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Die Verwaltung hält die Argumentation für die Ausweisung des Baugebietes in der Begründung für ausreichend. Es werden in Schneeberg keine leerstehenden Gebäude angeboten, die für junge Familien als Bauplatz geeignet sind. Geeignete unbebaute Grundstücke werden von privaten Eigentümern zurzeit nicht verkauft.

Wie bereits festgestellt, besteht eine große Nachfrage an den auszuweisenden Grundstücken.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, die Ausweisung der Bauflächen weiter zu betreiben.