Beschluss: Mehrfachbeschluss

Sachverhalt:

 

A) Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“ besteht aus bauleitplanerischer und bauordnungsrechtlicher Sicht Einverständnis, sofern noch folgende Punkte beachtet werden:
Bei der Auflistung der Rechtsgrundlagen wird darauf hingewiesen, dass die Baunutzungsverordnung (BauNVO) zuletzt am 11.06.2013 durch das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Stadtbaurechts (BGBl. I S. 1548) geändert wurde. Das Landratsamt Miltenberg bittet um Berichtigung der Rechtsgrundlagen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die Rechtsgrundlage der Baunutzungsverordnung zu aktualisieren

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12   Nein 0

 

 

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen

Wandhöhe

Die Festsetzung der Wandhöhe bezogen auf geplantem Gelände ist fraglich, da hierdurch kein einheitliches Erscheinungsbild der Bebauung erzielt wird. Diese Festsetzung gibt dem Bauherrn die Möglichkeit durch Auffüllungen oder Abgrabungen das Gebäude in der Höheneinstellung frei zu gestalten. Die Wandhöhe ist daher auf das vorhandene Gelände zu beziehen. Das Landratsamt Miltenberg bitte um Überarbeitung der Festsetzung.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Es ist durchaus gewünscht, den Bauherren die Gestaltungsfreiheit zu ermöglichen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, die Höheneinstellung, wie im B-Plan festgelegt, zu belassen.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 11   Nein 1

 

 

Bauplanungsrechtliche Festsetzungen

Niederschlagswasser

Das Landratsamt Miltenberg weist vorsorglich darauf hin, dass die Festsetzung „Anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern“ bei einem Hanggrundstück nur schwer zu realisieren ist und gegebenenfalls zu einer besonderen Härte führen könnte.

 

Erläuterung der Verwaltung:

In Sickerschächten kann anfallendes Niederschlagswasser versickert werden. Über einen angeschlossenen Überlauf kann im Bedarfsfall das überschüssige Niederschlagswasser in die Mischwasserkanalisation abgeleitet werden. Dieser Passus wird in die Hinweise übernommen.

 

Die Mitglieder des Gemeinderates beraten über die Bedenken des Landratsamtes und sehen auftretende Probleme bei den Unterliegern als eine reine privatrechtliche Angelegenheit. Jeder Bauherr hat die Möglichkeit das Regenwasser in einer Zisterne aufzufangen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die Festsetzung zum anfallenden Niederschlagswassers so zu ändern, dass die Versickerung auf dem jeweiligen Grundstück erfolgen kann. Der Passus wird unter Hinweise aufgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12   Nein 0

 

 

Bauordnungsrechtliche Festsetzung

Abstandsflächenregelung

Bei der Festsetzung zur Abstandsflächenregelung wurde auf Art. 6 BayBO i.d.F. vom 11.12.2012 verwiesen. Bei den Rechtsgrundlagen ist aber aufgeführt, dass die BayBO zuletzt am 08.04.2013 geändert wurde. Das Landratsamt Miltenberg bittet hier in der Festsetzung die derzeitig gültige Fassung der BayBO anzugeben.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die Rechtsgrundlage der Bayerischen Bauordnung zu aktualisieren.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12   Nein 0

 

 

Bauordnungsrechtliche Festsetzung

Stützmauer

Die Festsetzung der Stützmauer ist eine bauordnungsrechtliche Festsetzung und muss daher unter die Rubrik Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gefasst werden.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die Festsetzung der Stützmauer in die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu übernehmen.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12   Nein 0

 

 

Bauordnungsrechtliche Festsetzung

Dachform

Die bereits möglichen Dachformen sollten noch um die Dachform Pyramidendach ergänzt werden.

Dachneigung der Garagen/Carports

Die Festsetzung „Dachneigung der Garagen/Carports entsprechend dem Wohngebäude“ sollte auch die Möglichkeit eines Flachdaches zulassen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt den Hinweis des Landratsamtes zur Kenntnis und beschließt, die Dachform Pyramidendach mit aufzunehmen. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu der Dachneigung der Garagendächer und Carports wird dahingehend erweitert, dass neben der Dachneigung der Gebäude auch Flachdächer zugelassen sind.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12   Nein 0

 

 

Bauordnungsrechtliche Festsetzung

Schrammbord

Zur Verdeutlichung des geforderten Schrammbords ist eine Skizze einzufügen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die bauordnungsrechtliche Festsetzung zum Schrammbord dahingehend zu erweitern, dass dieser Bereich von Zäunen und Mauern und sonstigen Einbauten freizuhalten ist.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12   Nein 0

 

 

Festsetzungen zum Grünordnungsplan

Festsetzungen aus artenschutzrechtlicher Prüfung

Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind vor Baubeginn 10 Fledermauskästen sowie 10 Vogelnistkästen auszubringen. Als Standort wird lediglich die „nähere Umgebung“ angeführt. Diese Angabe ist in der Festsetzung zu ungenau. Es müssen Grundstücke benannt werden, die geeignet sind und wo gewährleistet werden kann, dass diese Kästen auch angebracht werden können. Das Landratsamt Miltenberg bittet daher um Benennung geeigneter Grundstücke.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Miltenberg wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

Bereits in den Monaten Dezember und Januar werden die erforderlichen Nistkästen im nördlich an das geplante Baugebiet angrenzenden Gelände aufgehängt. Die Bäume werden kartiert, fotografiert und aufgelistet, um den Nachweis gegenüber dem Landratsamt Miltenberg zu erbringen.

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt den Hinweis des Landratsamtes zur Kenntnis und beschließt, die Nist- und Fledermauskästen im nördlich an das geplante Baugebiet angrenzenden Gebiet fachgerecht anzubringen. Die Bäume werden im Anschluss kartiert, fotografiert und aufgelistet. Die Maßnahme soll bis spätestens Ende Januar 2014 durchgeführt sein.

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 12   Nein 0

 

 

B) Natur- und Landschaftsschutz

Mit dem Vorhaben besteht aus naturschutzrechtlicher Sicht Einverständnis.

 

 

C) Immissionsschutz

Der Begründung zum Bebauungsplan liegt eine Schallimmissionsprognose für die Verkehrsgeräusche ausgehend von der B 47 und der Bahnlinie Miltenberg – Buchen vor. Diese wurde von Wölfel, Beratende Ingenieure, erstellt. [Prognose vom 18.09.2013, Projektnummer: Y 0353/001-01] erstellt.

 

Die Gesamtbeurteilungspegel für die Tag- und Nachtzeit setzen sich bezogen auf den jeweiligen Verkehrsträger aus folgenden Geräuschkontingenten zusammen:

 

Verkehrsträger aus folgenden Geräuschkontingenten zusammen:

 

 

Bei Vergleich der Geräuschbeiträge des jeweiligen Verkehrsträgers bleibt festzustellen, dass die Geräuschimmissionen auf die maßgeblichen Immissionsorte durch den Straßenverkehrslärm der B 47 bestimmt werden. Der Geräuschbeitrag ausgehend von der Bahnlinie Miltenberg – Buchen ist nicht relevant.

Der schalltechnische Orientierungswert nach DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, von tagsüber 55 dB(A) wird nicht überschritten, der für die Nachtzeit für Verkehrslärm bezogene Orientierungswert von 45 dB(A) wird um 1 dB(A) überschritten. Die Überschreitung betrifft die südlich der Bergstraße gelegene Grundstücksreihe im südlichen Teilbereich. Die geringfügige Überschreitung des Orientierungswertes zur Nachtzeit erscheint im Hinblick auf das Erfordernis Maßnahmen zum passiven Schallschutz zu ergreifen gerade noch als hinnehmbar.

 

 

D) Brandschutz

Das Landratsamt Miltenberg teilt mit, dass die Stellungnahme des Kreisbrandrates noch nicht vollständig vorliegt. Nach Erhalt wird sie unverzüglich nachgereicht.