Sitzung: 22.11.2013 Gemeinderat
Beschluss: Mehrfachbeschluss
Sachverhalt:
A) Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
„Erweiterung Sommerberg“ besteht aus bauleitplanerischer und
bauordnungsrechtlicher Sicht Einverständnis, sofern noch folgende Punkte
beachtet werden:
Bei der Auflistung der Rechtsgrundlagen wird darauf hingewiesen, dass die
Baunutzungsverordnung (BauNVO) zuletzt am 11.06.2013 durch das Gesetz zur
Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren
Fortentwicklung des Stadtbaurechts (BGBl. I S. 1548) geändert wurde. Das
Landratsamt Miltenberg bittet um Berichtigung der Rechtsgrundlagen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die Rechtsgrundlage der
Baunutzungsverordnung zu aktualisieren
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
Wandhöhe
Die Festsetzung der Wandhöhe bezogen auf
geplantem Gelände ist fraglich, da hierdurch kein einheitliches
Erscheinungsbild der Bebauung erzielt wird. Diese Festsetzung gibt dem Bauherrn
die Möglichkeit durch Auffüllungen oder Abgrabungen das Gebäude in der
Höheneinstellung frei zu gestalten. Die Wandhöhe ist daher auf das vorhandene
Gelände zu beziehen. Das Landratsamt Miltenberg bitte um Überarbeitung der
Festsetzung.
Erläuterung der Verwaltung:
Es ist durchaus gewünscht, den Bauherren die
Gestaltungsfreiheit zu ermöglichen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
beschließt, die Höheneinstellung, wie im B-Plan festgelegt, zu belassen.
Abstimmungsergebnis: Ja 11 Nein 1
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
Niederschlagswasser
Das Landratsamt Miltenberg weist vorsorglich
darauf hin, dass die Festsetzung „Anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem
Grundstück zu versickern“ bei einem Hanggrundstück nur schwer zu realisieren
ist und gegebenenfalls zu einer besonderen Härte führen könnte.
Erläuterung der Verwaltung:
In Sickerschächten kann anfallendes
Niederschlagswasser versickert werden. Über einen angeschlossenen Überlauf kann
im Bedarfsfall das überschüssige Niederschlagswasser in die
Mischwasserkanalisation abgeleitet werden. Dieser Passus wird in die Hinweise
übernommen.
Die Mitglieder des Gemeinderates beraten über
die Bedenken des Landratsamtes und sehen auftretende Probleme bei den
Unterliegern als eine reine privatrechtliche Angelegenheit. Jeder Bauherr hat
die Möglichkeit das Regenwasser in einer Zisterne aufzufangen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die Festsetzung zum
anfallenden Niederschlagswassers so zu ändern, dass die Versickerung auf dem
jeweiligen Grundstück erfolgen kann. Der Passus wird unter Hinweise aufgeführt.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
Bauordnungsrechtliche Festsetzung
Abstandsflächenregelung
Bei der Festsetzung zur
Abstandsflächenregelung wurde auf Art. 6 BayBO i.d.F. vom 11.12.2012 verwiesen.
Bei den Rechtsgrundlagen ist aber aufgeführt, dass die BayBO zuletzt am
08.04.2013 geändert wurde. Das Landratsamt Miltenberg bittet hier in der
Festsetzung die derzeitig gültige Fassung der BayBO anzugeben.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die Rechtsgrundlage der
Bayerischen Bauordnung zu aktualisieren.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
Bauordnungsrechtliche Festsetzung
Stützmauer
Die Festsetzung der Stützmauer ist eine
bauordnungsrechtliche Festsetzung und muss daher unter die Rubrik
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gefasst werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die Festsetzung der
Stützmauer in die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
Bauordnungsrechtliche Festsetzung
Dachform
Die bereits möglichen Dachformen sollten noch
um die Dachform Pyramidendach ergänzt werden.
Dachneigung der Garagen/Carports
Die Festsetzung „Dachneigung der
Garagen/Carports entsprechend dem Wohngebäude“ sollte auch die Möglichkeit
eines Flachdaches zulassen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt den Hinweis des Landratsamtes zur
Kenntnis und beschließt, die Dachform Pyramidendach mit aufzunehmen. Die
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen zu der Dachneigung der Garagendächer und
Carports wird dahingehend erweitert, dass neben der Dachneigung der Gebäude
auch Flachdächer zugelassen sind.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
Bauordnungsrechtliche Festsetzung
Schrammbord
Zur Verdeutlichung des geforderten
Schrammbords ist eine Skizze einzufügen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg beschließt, die bauordnungsrechtliche
Festsetzung zum Schrammbord dahingehend zu erweitern, dass dieser Bereich von
Zäunen und Mauern und sonstigen Einbauten freizuhalten ist.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
Festsetzungen zum Grünordnungsplan
Festsetzungen aus artenschutzrechtlicher Prüfung
Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind vor
Baubeginn 10 Fledermauskästen sowie 10 Vogelnistkästen auszubringen. Als Standort
wird lediglich die „nähere Umgebung“ angeführt. Diese Angabe ist in der
Festsetzung zu ungenau. Es müssen Grundstücke benannt werden, die geeignet sind
und wo gewährleistet werden kann, dass diese Kästen auch angebracht werden
können. Das Landratsamt Miltenberg bittet daher um Benennung geeigneter
Grundstücke.
Erläuterung der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt
Miltenberg wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
Bereits in den Monaten Dezember und Januar
werden die erforderlichen Nistkästen im nördlich an das geplante Baugebiet
angrenzenden Gelände aufgehängt. Die Bäume werden kartiert, fotografiert und
aufgelistet, um den Nachweis gegenüber dem Landratsamt Miltenberg zu erbringen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt den Hinweis des Landratsamtes zur
Kenntnis und beschließt, die Nist- und Fledermauskästen im nördlich an das
geplante Baugebiet angrenzenden Gebiet fachgerecht anzubringen. Die Bäume
werden im Anschluss kartiert, fotografiert und aufgelistet. Die Maßnahme soll
bis spätestens Ende Januar 2014 durchgeführt sein.
Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0
B) Natur- und Landschaftsschutz
Mit dem Vorhaben besteht aus naturschutzrechtlicher
Sicht Einverständnis.
C) Immissionsschutz
Der Begründung zum Bebauungsplan liegt eine
Schallimmissionsprognose für die Verkehrsgeräusche ausgehend von der B 47 und
der Bahnlinie Miltenberg – Buchen vor. Diese wurde von Wölfel, Beratende
Ingenieure, erstellt. [Prognose vom 18.09.2013, Projektnummer: Y 0353/001-01]
erstellt.
Die Gesamtbeurteilungspegel für die Tag- und
Nachtzeit setzen sich bezogen auf den jeweiligen Verkehrsträger aus folgenden
Geräuschkontingenten zusammen:
Verkehrsträger aus folgenden
Geräuschkontingenten zusammen:
Bei Vergleich der Geräuschbeiträge des
jeweiligen Verkehrsträgers bleibt festzustellen, dass die Geräuschimmissionen
auf die maßgeblichen Immissionsorte durch den Straßenverkehrslärm der B 47
bestimmt werden. Der Geräuschbeitrag ausgehend von der Bahnlinie Miltenberg –
Buchen ist nicht relevant.
Der schalltechnische Orientierungswert nach
DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, von tagsüber 55 dB(A) wird nicht überschritten,
der für die Nachtzeit für Verkehrslärm bezogene Orientierungswert von 45 dB(A)
wird um 1 dB(A) überschritten. Die Überschreitung betrifft die südlich der
Bergstraße gelegene Grundstücksreihe im südlichen Teilbereich. Die geringfügige
Überschreitung des Orientierungswertes zur Nachtzeit erscheint im Hinblick auf
das Erfordernis Maßnahmen zum passiven Schallschutz zu ergreifen gerade noch
als hinnehmbar.
D) Brandschutz
Das Landratsamt Miltenberg teilt mit, dass die Stellungnahme des
Kreisbrandrates noch nicht vollständig vorliegt. Nach Erhalt wird sie
unverzüglich nachgereicht.