Sachverhalt:
Die vorgetragenen
Bedenken und Anregungen im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB wurden im vorhergehenden Tagesordnungspunkt abgewogen und die
Einarbeitung folgender redaktionellen Änderungen beschlossen:
- geänderte Rechtsgrundlagen der BauNVO und der
Bayerischen Bauordnung
- den Hinweis zum anfallenden
Niederschlagswasser
- das Verschieben der Festsetzung zu Stützmauern
in die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
- die Erweiterung der Dachformen um das
Pyramidendach
- die Erweiterung der Dachformen für Garagen und
Carports um Flachdächer, auch wenn das Gebäude eine andere Dachform hat
- eine Erläuterung, dass das festgesetzte
Schrammbord von Zäunen, Mauern und sonstigen Einbauten freizuhalten ist
- die Konkretisierung des Ausbringen der Nist-
und Fledermauskästen auf das nördlich angrenzende Gebiet und die
Vorgehensweise
Da die Änderungen
lediglich redaktioneller Art sind und die Grundzüge der Planung nicht
betreffen, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.