Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 17.10.2012, lfd.Nr. 0754.8)

Die Abwasseranlage besteht im Wesentlichen aus der Zulaufleitung, einem Klärbehälter mit Speichervolumen für das Spülwasser (V1= 40 m³) und den Schlamm (V2 = 17,5 m³) sowie einer Ablaufleitung DN 250 zur Einleitungsstelle mit Auslaufkopf.

 

Der neue Absatzbehälter steht. Auf dem Boden des Absatzbehälters muss noch der Schrägboden betoniert werden. Die Verrohrung ist abgeschlossen. Es fehlen noch zwei Verdichtungen, Leiter und Deckel sind noch zu montieren und die Schwimmentnahme muss noch installiert werden. Anschließend erfolgt die Verfüllung.

 

Die Abnahme bedarf der wasserrechtlichen Bauabnahme nach Art. 61 des Bayer. Wassergesetzes. Die Abnahme ist nach Fertigstellung von einem privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) durchführen zu lassen.

 

Die Einleitungsmenge darf 5 l/s nicht überschreiten. An der Probeentnahmestelle (Auslaufkopf am Saubach) ist der Überwachungswert von 50 mg/l abfiltrierbare Stoffe einzuhalten.

Der Klärwasserabzug ist ausschließlich von der Wasseroberfläche vorzunehmen, die Einleitung ist gedrosselt und damit gewässerschonend vorzunehmen.

 

Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes werden den Mitgliedern des Gemeinderates Bilder von der Baumaßnahme gezeigt.


Diskussionsverlauf:

Auf Nachfrage erfahren die Mitglieder des Gemeinderates, dass die Baumaßnahme noch ca. drei Wochen dauern wird.