Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 26.06.2013, lfd.Nr. 0870)

Vor kurzem wurden die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan „Erweiterung Sommerberg“ von der Ökologischen Arbeitsgemeinschaft Würzburg (ÖAW) vorgelegt. Die geplante Bebauung ist für im Anhang IV der FFH-Richtlinie genannte Arten im Geltungsbereich mit keinem Verbotstatbestand verbunden. Auch für europäische Vogelarten gemäß Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie ist kein Verbotstatbestand erfüllt. Mit einer Verschlechterung des aktuellen Erhaltungszustandes der Populationen ist nicht zu rechnen.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind ökologische Ausgleichsflächen von ca. 6.000 m² erforderlich. Die Gemeinde plant, diese auf einer Waldfläche des Gemeindewaldes zu erbringen. Ein standortwidriger Fichtenbestand soll im „Alten Wald“ durch eine kurzfristig durchzuführende Maßnahme in einen standortgerechten, naturnahen Eichenbestand mit Laubmischbaumarten umgebaut werden. Zu dieser Maßnahme liegt eine gutachterliche Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Herrn Forstdirektor Adamek, vor.

Auf einer Fläche von 1,2 ha sollen alle Fichten gefällt werden und Eichen und Nebenbaumarten neu gepflanzt und eingezäunt werden. Für die Restfläche von 0,6 ha soll für die Gemeinde Schneeberg ein Ökokonto bei der Unteren Naturschutzbehörde angelegt werden. Die Gesamtkosten der Anlage der Ausgleichsfläche und der Ökokontofläche beläuft sich voraussichtlich auf rund 18.500 €, wobei auf die Ausgleichsfläche ca. 9.500 € entfallen.

 

In der Gemeinderatsitzung am 15.05.2013 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes mit den Planungsrechtlichen und Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen besprochen. Die vom Gemeinderat gewünschten Änderungen sind in der Zwischenzeit vom Ingenieurbüro Eilbacher eingearbeitet und festgelegt. Die Mitglieder des Gemeinderates erhalten in Ablichtung eine überarbeitete Fassung des Geltungsbereiches.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat sich gegenüber der ursprünglichen Fassung auf der westlichen Seite vergrößert und umfasst nun 15 Bauplätze (vorher 14). Mit den betroffenen Grundstückseigentümern für den geplanten Gehweg fand eine Besprechung statt. Man einigte sich darauf, dass mit dem geplanten Gehweg Einverständnis besteht. Insgesamt hat sich die Fläche des Geltungsbereiches um 882 m² auf 11.480 m² erhöht. Das Vermessungsamt erstellt zurzeit das Wertgutachten.

 

Geplant ist den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ab dem 26.07.2013 für einen Monat öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Behörden zu beteiligen (§ 3 Abs1 und § 4 Abs1 BauGB). Die Stellungnahmen zu diesem Entwurf werden dann in der Gemeinderatssitzung am 06.09.2013 behandelt und beschlossen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss). Es erfolgt danach eine weitere öffentliche Auslegung von einem Monat. Falls keine relevanten Änderungen und Einwendungen erfolgen kann frühestens der Feststellungsbeschluss Mitte Oktober 2013 vom Gemeinderat gefasst werden. Der genehmigte Bebauungsplan wird dann ausgefertigt und anschließend bekannt gemacht.

Läuft alles planmäßig kann die Erschließungsmaßnahme im Frühjahr / Sommer 2014 erfolgen.


Diskussionsverlauf:

Angesprochen wird nochmals die Wandhöhe. GR Kuhn sieht einen riesigen Unterschied zwischen geplantem und jetzigem Gelände. Er befürchtet, dass bei dieser Wandhöhe oberhalb der Straße hohe Türme entstehen könnten. 

1. Bgm. Kuhn ergänzt, dass auch nach der öffentlichen Auslegung noch Änderungswünsche von allen Seiten möglich sind.