Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.03.2011, lfd.Nr. 0489 und 26.06.2013, lfd.Nr. 872)

Der Regionale Planungsverband Bayerischer Untermain hat eine Fortschreibung des Regionalplanes vorgelegt, die sich auf den Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“ bezieht.

Raumbedeutsame Windkraftanlagen sind in der Regel in den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung zu konzentrieren und in den Gebieten außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in der Regel ausgeschlossen. Es wurden 6 Vorranggebiete (Sommerau, Schmachtenberg, Röllbach, Umpfenbach, Heppdiel und Guggenberg) und zwei Vorbehaltsgebiete (Großostheim und Mömlingen) außerhalb der Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes erfolgte im Rahmen eines mehrstufigen Abwägungsprozesses. Zunächst wurde ein Kriterienkatalog erstellt, der sogenannte „harte“ Kriterien (Ausschlusskriterien) und „weiche“ Kriterien (Restriktionskriterien) enthält.

Nach Abzug des Ausschlussgebietes wurden die verbliebenen Potentialflächen einer Einzelbetrachtung unterzogen (Einzelfallabwägung). Insbesondere Abwägungsbelange wie Windhöffigkeit, Artenschutz, Landschaftsbild, Wasserwirtschaft und Belange des Luftverkehrs spielten dabei eine Rolle. Die Begründungen werden sehr ausführlich in dem Beschluss dargelegt. Eine Stellungnahme von Seiten der Gemeinde ist bis zum 31. August 2013 möglich.

 

In einem Beschluss des Planungsausschusses vom 17.05.2013 wird festgestellt, dass aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse außerhalb der Landschaftsschutzgebiete keine ausreichenden Flächen für die nach dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept für die Region Bayerischer Untermain angestrebten 50 Windkraftanlagen vorhanden sind. Der Planungsausschuss hat nun beschlossen, dass geeignete Flächen in enger Abstimmung mit dem Bezirk Unterfranken im Bereich der Landschaftsschutzgebiete ermittelt werden sollen.

 

Der Bezirk Unterfranken als Träger der Verordnungen über die Landschaftsschutzgebiete Spessart und Bayerischer Odenwald wurde gebeten geeignete Flächen zu ermitteln, die für Windkraftanlagen vertretbar sind. Es sollen die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit in ausgewählten Gebieten der Landschaftsschutzgebiete Spessart und Bayerischer Odenwald Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen dargestellt werden können.

 

Die Regierung von Unterfranken wird im Auftrag des Bezirkes insbesondere die Landschaftsschutzgebiete Spessart und Bayerischer Odenwald untersuchen und feststellen, ob z.B. die Flächen in Hambrunn als Standorte für Windkraftanlagen geeignet sind.

 

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.05.2013 hat sich der Gemeinderat bereits mit diesem Thema befasst. Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder hat sich dafür ausgesprochen, dass die Windkraftnutzung in Hambrunn möglich sein soll. Die Bereitschaft eigene finanzielle Mittel aufzubringen und ein Ingenieurbüro zu beauftragen, um ein Windgutachten zu erstellen wurde jedoch in der Gemeinderatssitzung am 26.06.2013 abgelehnt.

 

Es wird nun einige Zeit dauern, bis die Untersuchungen der Regierung von Unterfranken vorliegen. Sollten Flächen in Hambrunn als geeignete Windkraftstandorte eingestuft werden, wird sich der Gemeinderat mit diesem Thema erneut befassen und umfassend die Bürgerinnen und Bürger in Schneeberg, insbesondere in Hambrunn, informieren.

 

1. Bgm. Kuhn stellt die Frage, ob der Markt Schneeberg durch eine Stellungnahme den Standort Hambrunn forcieren sollte.


Beschluss:

Die Mitglieder des Marktgemeinderates beschließen, die Fläche in Hambrunn als mögliche Standorte für Windkraftanlagen dem Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain, 63739 Aschaffenburg, zu melden.


Diskussionsverlauf:

Die Mitglieder des Gemeinderates äußern Kritik über die lange Planungsphase in Bayern und berichten, dass die Nachbarbundesländer hier schon weiter sind. Sie wünschen eine Stellungnahme des Marktes Schneeberg an den Regionalen Planungsverband.