Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 06.02.2013, lfd.Nr. 815.2)

Der Kämmerer Heinz-Peter Grießer berichtet, dass der Marktgemeinderat sich zu Beginn dieses Jahres dazu entschieden hat, nicht an der (kostenpflichtigen) Bündelausschreibung bayerischer Kommunen für die Strombeschaffung in den Jahren 2014 bis 2016 teilzunehmen.

Nach Auswertung der Ausschreibungsergebnisse hat der Bayerische Gemeindetag mitgeteilt, dass der Vergleich der Ergebnisse der Bündelausschreibung mit den Ergebnissen der Rahmenvereinbarung aus dem Jahre 2009 im Durchschnitt zu Einsparungen in Höhe von ca. 42 % bei den Energiekosten geführt hat. Neben Gründen des Wettbewerbs ist diese deutliche Einsparung vor allem dem Umstand geschuldet, dass die durchschnittlichen Preise an der Strombörse um ca. 2 Cent pro kWh gefallen sind. Die Bündelausschreibung war in verschiedene Lose aufgeteilt, wobei insgesamt 14 verschiedene Bieter Lose für sich entscheiden konnten. Bei der Mehrzahl der beteiligten Kommunen wird sich in Zukunft die Stromlieferung für die gemeindlichen Einrichtungen auf verschiedene Stromlieferanten ausweiten.

 

Für die Kommunen, die nicht an der Bündelausschreibung teilgenommen haben, wurde von den Bayerischen Kommunalen Spitzenverbänden zwischenzeitlich eine neue Kommunale Rahmenvereinbarung mit E.ON abgeschlossen. Der Rahmenvertrag gilt für den Belieferungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2017 und ersetzt den zum Jahresende 2013 auslaufenden bisherigen Rahmenvertrag.

 

Der Rahmenvertrag garantiert wiederum einen für vier Lieferjahre gleich bleibenden Energiepreis, der von Veränderungen an der Strombörse unabhängig ist. Er beinhaltet ebenfalls deutliche Preisreduzierungen gegenüber dem vorangegangenen Rahmenvertrag, die sich je nach Leistungsart (Kleinanlagen, mittlere Anlagen, gestaffelt nach HT und NT, Straßenbeleuchtung, usw.) in einem Umfang von 27 % bis 40,5 % bewegen.

 

Ein Preisvergleich auf der Grundlage des letztjährigen Stromverbrauchs bringt dem Markt Schneeberg eine Einsparung bei den reinen Strombezugskosten im Umfang von 33,5 %. Während nach dem derzeitigen Rahmenvertrag im vergangenen Jahr Strombezugskosten in Höhe von 16.854,84 € (netto) anfielen, würden bei gleichen Entnahmemengen nach den Tarifen des neuen Rahmenvertrags lediglich Kosten in Höhe von 11.203,30 €, also 5.651,54 € weniger, entstehen. Unabhängig vom Stromlieferanten sind dem Strombezugspreis die bestehenden Umlagen (EEG-Umlage, Kraft-Wärme-Kupplung-Aufschlag, § 19-StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Stromsteuer, Umsatzsteuer), welche in ihrer Gesamtheit den Strombezugspreis deutlich übersteigen, zuzurechnen.

 

Da sich zwischenzeitlich weitere Handlungsoptionen hinsichtlich der Stromversorgung ergeben haben, empfiehlt die Verwaltung, den Neuabschluss eines Stromliefervertrages mit E.ON Bayern zu den in der Rahmenvereinbarung verhandelten Preisen zum 01.01.2014 vorerst auszusetzen.

 

1. Bgm. Kuhn ergänzt, dass weitere Angebote da sind, die eine Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung notwendig machen. Der Tagesordnungspunkt wird anschließend nichtöffentlich weiter behandelt.