Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 28.07.2011, lfd.Nr. 0)

Herrn Markus Loster, wohnhaft in 63936 Schneeberg, Ringstr. 18, wurde am 28.07.2011 die Freistellung vom Genehmigungsverfahren für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Roscheklinge 8, Fl.Nr. 1790/39, der Gemarkung Schneeberg, erteilt.

 

Mit dem Änderungsantrag zur Baugenehmigung Nr. 05/2011 vom 28.07.2011 beantragt Herr Markus Loster den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage. Nach Prüfung des Antrages wurde festgestellt, dass es sich um eine grundsätzlich neue Planung handelt. Der Antragsteller hat Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Ein Antrag auf Abweichung und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ für eine Dachneigung von 20° wird beantragt. Der Bauherr beabsichtigt, in Zukunft eine Photovoltaikanlage auf dem südlichen Dach zu errichten. Hierfür ist eine Dachneigung von 20° erforderlich, um die Leistung optimal ausnutzen zu können.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind von allen Angrenzern unterschrieben.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ für die Dachneigung von 20° stimmt der Marktgemeinderat zu.

 

GR Loster hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.