Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 06.10.2011 hat Herr Dipl. Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den steuerlichen Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2010 durchgeführt.

Der Jahresabschluss 2010 weist folgende Summen aus:

Bilanz in Aktiva und Passiva                                     1.968.932,88 €

Jahresverlust lt. Bilanz                                                   49.921,69 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung           49.921,69 €.

Der Jahresverlust 2010 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden.

 

Der Markt Schneeberg erwartet für das Jahr 2010 eine Steuerrückerstattung in Höhe von 39.349,18 €, da durch die Baumaßnahme „Erweiterung Wasserwerk - Ultrafiltrationsanlage“ ein erheblicher Vorsteuerüberhang zu verzeichnen war. Ein weiterer Vorsteuerüberhang aus dieser Baumaßnahme in Höhe von 37.409,36 € wird für das Jahre 2011 erwartet, da - unabhängig vom Jahr der Verbuchung im Sachbuch (2010) - die Vorsteuer verschiedener Rechnungen aus steuerrechtlichen Gründen erst im Jahr des Rechnungseingangs (2011) geltend gemacht werden kann.

 

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen.

 

Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.

 

 


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2010 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden
   Summen:
          Bilanz in Aktiva und Passiva                                              1.968.932,88 €
          Jahresverlust lt. Bilanz                                                           49.921,69 €
          Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung                             49.921,69 €
   wird hiermit festgestellt.

b)     Der Jahresverlust 2010 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)      Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen.