Beschluss: Mehrfachbeschluss

Sachverhalt:

In Verbindung mit den Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Röder-Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.

 

Mit dem Jahre 2011 enden die laufenden Kalkulationszeiträume für beide Einrichtungen mit der Folge, dass die aktuellen Kalkulationen auf die Notwendigkeit einer evtl. Veränderung der Benutzungsgebührenhöhe zum Beginn der neuen Abrechnungsperiode, welche die Haushaltsjahre 2012 bis 2014 umfasst, abstellen.

 

Legt man die aktuellen Planungswerte der kommenden Haushaltsjahre sowie die kalkulatorischen Kosten aus der Vermögensbuchführung 2010 einschließlich der kalkulatorischen Kosten des Abwasserzweckverbandes Main-Mud den Gebührenkalkulationen zugrunde, so errechnet sich ein Gebührenbedarf in Höhe von 2,62 € pro cbm Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige Gebühr: 2,00 €/cbm) und von 2,78 € pro cbm Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige Gebühr: 2,40 €/cbm).

 

Die Kalkulationen weisen einen erheblichen Gebührenmehrbedarf bei beiden Einrichtungen aus. Dieser resultiert im Wesentlichen aus den stark gestiegenen kalkulatorischen Kosten infolge getätigter Investitionsmaßnahmen. Bei der Wasserversorgung schlagen sich die Maßnahmen zur Ertüchtigung des Wasserwerks mit Einbau einer Ultrafiltrationsanlage (ca. 383.000 €) sowie die Leitungsauswechslungen in der Winterhelle und Ringstraße (ca. 125.000 €) nieder. Diese beiden Investitionsmaßnahmen erhöhen die Kosten pro m³ um 0,53 €.
Bei der Entwässerungseinrichtung kommen die Leitungsauswechslungen in der Winterhelle und in der Ringstraße mit Verbesserung der Oberflächenentwässerung (ca. 244.000 €) zum Tragen. Dies führt zu einer Erhöhung der Kosten durch die Abschreibungen und Zinsen von 0,19 € pro m³. Ein weiterer Faktor für einen höheren Gebührenbedarf ist die Abdeckung der aufgerechneten Fehlbeträge aus dem zurückliegenden Kalkulationszeitraum, die bei der Wasserversorgung 49.500 € und bei der Entwässerungseinrichtung 16.000 € betragen.

 

Wenngleich die notwendigen Gebührenerhöhungen der Höhe nach als schmerzhaft empfunden werden, so sollte dabei bedacht werden, dass insbesondere die Wasserversorgungseinrichtung durch die getätigten Maßnahmen eine deutliche Qualitätsverbesserung erfahren hat. Da die vollständige Kostendeckung der kostenrechnenden Einrichtungen durch Beiträge und Gebühren aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften zwingend geboten ist, wäre ein Einnahmeverzicht durch politisch gewollte niedrigere Gebühren nicht vertretbar. Durch geringfügige Modifizierungen in den Gebührenbedarfsberechnungen kann eine Angleichung der künftig notwendigen Gebühren auf eine Dezimalstelle erreicht werden.

 

Gründe für die Gebührenerhöhung:

-          einwandfrei aufbereitetes Wasser das der Trinkwasserverordnung entspricht

-          Wegfall des Chlorgeruches

-          aktuelle und zeitgemäße Desinfektion für das nächste Jahrzehnt

-          zeitgemäße Erneuerung des Wasserleitungsnetzes und unseres Kanalsystems


Beschluss:

 

1. Abstimmung

Der Marktgemeinderat beschließt zum 01. Oktober 2011, die Wasserverbrauchsgebühr von derzeit 2,00 €/m³ auf 2,70 €/m³ und die Entwässerungsgebühr von derzeit 2,40 €/m³ auf 2,80 €/m³ zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis:        Ja 2     Nein 10

 

 

2. Abstimmung

Der Marktgemeinderat beschließt zum 01. Oktober 2011, die Wasserverbrauchsgebühr von derzeit 2,00 €/m³ auf 2,60 €/m³ und die Entwässerungsgebühr von derzeit 2,40 €/m³ auf 2,70 €/m³ zu erhöhen.

Er beschließt dazu die nachstehenden Satzungsänderungen:

 

Abstimmungsergebnis:        Ja 10   Nein 2

 

 

Sechste Satzung des Marktes Schneeberg

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung

vom 07. September 2011

 

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Schneeberg folgende

 

S a t z u n g

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Schneeberg

(BGS - WAS) vom 19. August 1994, zuletzt geändert am 28. September 2007, wird wie folgt geändert:

 

§ 10 Abs. 3 und 4 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:

(3) Die Gebühr beträgt  2,60 €  pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr  2,60 €  pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2011 in Kraft.

 

 

 

Siebte Satzung des Marktes Schneeberg

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung

vom 07. September 2011

 

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Schneeberg folgende

 

S a t z u n g

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Schneeberg

(BGS - EWS) vom 19. August 1994, zuletzt geändert am 28. September 2007, wird wie folgt geändert:

 

§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

“Die Gebühr beträgt  2,70 €  pro Kubikmeter Abwasser.“

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Oktober 2011 in Kraft.


Diskussionsverlauf:

GR Pfeiffer meint, die Preise sollten nicht nach unten abgerundet, sondern nach oben aufgerundet werden, da noch weitere Kosten auf die Gemeinde zukommen und zuvor vier Jahre Unterdeckung vorlag. Er schlägt vor, die Gebühren für Wasser auf 2,70 € und für Abwasser auf 2,80 € festzusetzen um hier auch noch einen Spielraum für die nächsten Jahre zu haben.

1. Bgm. Kuhn berichtet, dass Baumaßnahmen, die 2011 begonnen und 2012 fertig gestellt werden erst im Jahr 2013 in der Gebührenkalkulation zum Ansatz kommen. Auf Grund eines relativ kurzen Kalkulationszeitraumes ist er der Meinung, nur soweit zu erhöhen wie es unbedingt notwendig ist. Es sind natürlich nur Prognosewerte, da nicht klar ist was tatsächlich an Wasser verkauft wird.

GR Wöber schließt sich der Meinung von Bernhard Pfeiffer an, da mit dem Absatzbecken und der Kanalisationsschäden Schwerpunkte da sind, die dem Bürger transparent dargelegt werden müssen.

GR Lausberger spricht sich als Bürger dafür aus, erst in drei Jahren mehr zu zahlen, wenn es sein muss.

GR Loster schlägt vor, nicht zu runden und den Beschlussvorschlag zu belassen.